Ihme-Zentrum: Verwalterwechsel und bauliche Mängel

Ruine Ihme-Zentrum im Juni 2023
Schäden am Beton im Ihme-Zentrum
Eigentümervertreter Jürgen Oppermann bestätigte jetzt gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen (HAZ), dass sich die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) „im absoluten Einvernehmen ohne jeden Streit“ von ihrem langjährigen Verwalter Torsten Jaskulski und dessen Firma Cardea trenne. Das Ihme‐Zentrum stehe vor wichtigen Aufgaben, man brauche eine Verwaltung, die „wesentlich breiter aufgestellt“ sei und „die wachsenden Anforderungen“ lösen könne, so Oppermann. Dass Jaskulski Ende Juni aussteige, hätten einige Wohnungseigentümer erst kurzfristig erfahren: Auf einer für Ende Mai einberufenen Versammlung solle nur ein Unternehmen als Ersatz zur Wahl stehen: das Unternehmen Busemann & Schremmer aus Garbsen. Vor wenigen Tagen war auf einer Gläubigerversammlung zur Pleite der Windhorst-Firma PIZ bereits der Insolvenz-Verwalter, Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, abberufen und durch Malte Köster ersetzt worden, ein Partner der Bremer Kanzlei Wilmerköster.

Stadt hat wegen gravierender Mängel Sofortmaßnahmen angeordnet

Den bereits durch hohe Hausgelder belasteten Wohnungseigentümern droht derweil ein anderes Ungemach. Bereits im Juni 2024 hatte die Bauaufsicht der Landeshauptstadt Hannover gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mehrere sicherheitsrelevante Baumängel im Ihme-Zentrum beanstandet und per Ordnungsverfügung deren zügige Beseitigung angeordnet. Im Fokus stehen dabei vor allem brandschutztechnische Defizite, unvollständige Betonsanierungen sowie verkehrsgefährdende Bausubstanz. Ein Widerspruch der Eigentümervertretung wurde nun mit Bescheid vom 31.03.2025 von der Bauaufsicht vollumfänglich zurückgewiesen. Begründung unter anderem: Konkrete Gefahr für Leib und Leben! Jetzt müssen die neuen Verwalter kurzfristig handeln.

Im Zuge einer Begehung durch das Sachgebiet Statik der Bauaufsicht Hannover wurden bereits im Juni 2024 unter anderem folgende Punkte dokumentiert: Fehlende F90-Brandschutzverkleidung an Stahlträgern über der Tiefgaragenausfahrt, unzureichende brandschutztechnische Trennung zwischen Tiefgarage und Erdgeschoss, Vandalismus-Schäden in Treppenhäusern mit freiliegenden spannungsführenden Teilen, starke Verschmutzung durch Taubenbefall und Exkremente in öffentlichen Bereichen, unvollendete Betonsanierungsarbeiten an Decken und Stützen, offene Untersuchungsstellen an Stahlbetonstützen, nicht mehr erforderliche, aber nicht zurückgebaute Deckenbereiche.

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Die Bauaufsicht ordnete Sofortmaßnahmen und erließ am 12. Juni 2024 eine Ordnungsverfügung, mit der drei dringende Maßnahmen angeordnet wurden: Nachrüstung von Brandschutzverkleidungen (innerhalb von 6 Wochen), feuerbeständige Ertüchtigung der Tiefgaragenausfahrt (innerhalb von 6 Wochen) und Rückbau ungesicherter, nicht mehr benötigter Decken (innerhalb von 8 Wochen). Zusätzlich wurden der WEG Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 8.000 Euro angedroht und die sofortige Vollziehung angeordnet – eine Maßnahme, die nur bei akuter Gefahrenlage rechtlich zulässig ist.

Widerspruch der WEG blieb erfolglos

Die WEG Ihme-Zentrum, vertreten durch die Cardea Immobilien GmbH, legte Widerspruch gegen die Ordnungsverfügung und den zugehörigen Gebührenbescheid ein. Als Argument wurde unter anderem angeführt, dass vertragliche Änderungen und die Beendigung einer Verwaltungsbeziehung die Durchsetzung der Maßnahmen erschweren würden.

Die Stadt wies den Widerspruch mit Bescheid vom 31.03.2025 jedoch vollständig zurück. Die Begründung: Die brandschutztechnischen Defizite stellen eine konkrete Gefahr für Leib und Leben dar, die Bauarbeiten seien zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen worden und die Eigentümergemeinschaft bleibe verantwortlich – unabhängig von zivilrechtlichen Verhältnissen.

Wechselnde Finanzspekulanten von der Stadt nicht in die Pflicht genommen

Der Fall zeigt exemplarisch, wie komplex die Sanierung des Ihme-Zentrums ist – nicht nur technisch, sondern auch juristisch. Wechselnde Finanzspekulanten haben massive Schäden an der Bausubstanz hinterlassen und wurden dafür nicht belangt. Trotz teilweise langjährig bestehender Mängel betont die Stadt jetzt ihre Verantwortung für die Sicherheit im öffentlichen Raum und setzt auf konsequentes Einschreiten. Zuvor hatte sie sich als Eigentümerin des Kita-Grundstückes aus der Verantwortung gestohlen. Dies gilt auch für den Hasardeur Lars Windhorst und dessen insolvente Projektgesellschaft PIZ. Die Stadtverwaltung nimmt nun die über 500 privaten Wohnungseigentümer*innen in die Pflicht, die geforderten Maßnahmen umgehend umzusetzen, um einen rechtmäßigen und sicheren Zustand wiederherzustellen.

Bildnachweis: Martin Illmann

2 Gedanken zu „Ihme-Zentrum: Verwalterwechsel und bauliche Mängel“

  1. Es sollte rechtlich geprüft werden, ob der „Verkauf“ der Kita-Einheit zulässig war. Andernfalls könnten auch die privaten Eigentümer ihre Immobilien an eine GmbH verkaufen, die nach kurzer Zeit Insolvenz anmeldet. Wo dann wohl alle Bewohner untergebracht werden?

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  2. Man beachte die zeitliche Reihenfolge:
    Solange die Stadt noch Mieterin war, geschah nichts.
    Erst nach der Insolvenz der PIZ wurde die Stadt aktiv.
    Nachdem die Stadt meint, sie habe sich erfolgreich aus der KITA-Einheit heraus geschlichen , droht sie drastisch wegen der seit mehreren Jahren bestehenden Mängel.

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2 Gedanken zu „Ihme-Zentrum: Verwalterwechsel und bauliche Mängel“

  1. Es sollte rechtlich geprüft werden, ob der „Verkauf“ der Kita-Einheit zulässig war. Andernfalls könnten auch die privaten Eigentümer ihre Immobilien an eine GmbH verkaufen, die nach kurzer Zeit Insolvenz anmeldet. Wo dann wohl alle Bewohner untergebracht werden?

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  2. Man beachte die zeitliche Reihenfolge:
    Solange die Stadt noch Mieterin war, geschah nichts.
    Erst nach der Insolvenz der PIZ wurde die Stadt aktiv.
    Nachdem die Stadt meint, sie habe sich erfolgreich aus der KITA-Einheit heraus geschlichen , droht sie drastisch wegen der seit mehreren Jahren bestehenden Mängel.

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