Grillverbot in Parks und Grünanlagen ab Donnerstag

Trockenes GrasAufgrund anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen gilt in Hannover ab Donnerstag, 25. Juni 2026, ein Grillverbot in öffentlichen Park- und Grünanlagen. Die Landeshauptstadt Hannover reagiert damit auf die erhöhte Brandgefahr, die vom Deutschen Wetterdienst (DWD) für die kommenden Tage prognostiziert wird.

Ausschlaggebend für die Maßnahme ist der sogenannte Graslandfeuerindex. Der DWD meldet für Donnerstag sowie die Folgetage die Warnstufe 4 von maximal 5. Nach den geltenden Regelungen tritt das Grillverbot in Hannover automatisch an Tagen in Kraft, an denen der Graslandfeuerindex die Stufe 4 oder 5 erreicht.

Rechtsgrundlage für das Verbot ist Paragraf 12 Absatz 2 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG-Verordnung) der Landeshauptstadt Hannover. Wer gegen das Grillverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Regelgeldbuße beträgt 55 Euro.

Zusätzliche Kontrollen angekündigt

Der städtische Ordnungsdienst kündigte Kontrollen an. Dabei soll zunächst der Schwerpunkt auf Aufklärung und Information der Bürgerinnen und Bürger liegen. Die Stadtverwaltung appelliert zugleich an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung. Bereits kleine Unachtsamkeiten könnten bei den derzeitigen Wetterbedingungen Brände auslösen. Insbesondere achtlos weggeworfene, noch glimmende Zigarettenstummel stellen eine erhebliche Gefahr dar. Zudem ist das Wegwerfen von Zigarettenkippen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten und kann ebenfalls geahndet werden.

Unabhängig von der aktuellen Wetterlage ist das Grillen in Hannover grundsätzlich an zahlreichen Orten untersagt. Dazu zählen unter anderem Spielplätze, Friedhöfe, Wälder, Gartendenkmale wie der Maschpark, der Große Garten und der Berggarten sowie Landschaftsschutzgebiete. Außerhalb ausgewiesener öffentlicher Park- und Grünanlagen darf ebenfalls nicht gegrillt werden.

Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Sicherheitsmaßnahmen zu beachten und durch umsichtiges Verhalten zur Vermeidung von Bränden beizutragen.

Bildnachweis: Martin Illmann

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