Generelle Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Anleinpflicht Hundeauslauffläche
Alle Hunde unterliegen der Anleinpflicht – hier nicht

Die Anleinpflicht dient dem Schutz freilebender Tiere. „In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild sowie am Boden und bodennah brütende Vögel geschützt werden“, erläutert Beate Butsch, Leiterin des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover. Dazu gehören Vogelarten wie Feldlerche, Wachtel, Rebhuhn oder Wiesenpieper in der freien Landschaft sowie Zilpzalp, Nachtigallen, Rotkehlchen oder Zaunkönig in den Wäldern.

Selbst wenn nicht alle Hunde ihrem Instinkt als Beutegreifer folgen und Jungtiere erlegen, so stören freilaufende Hunde die Tiere in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten und ihren Bewegungsdrang. Damit scheuchen sie die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Wenn bereits Jungvögel im Nest sind, werden die Altvögel bei der Fütterung oder beim Wärmen des Nachwuchses gestört.

Der Grund für die Maßnahme

Beate Butsch dazu:

„Solche Verluste durch die Missachtung der Anleinpflicht gefährden die Bestände besonders bei seltenen Vogelarten oder bei solchen mit stark zurückgehender Anzahl, wie Feldlerchen, Rebhühnern oder Nachtigallen. Erholungssuchende warten dann in den Folgejahren immer öfter vergeblich auf den Gesang der Vögel. Wir bitten deshalb alle Hundehalter um Verständnis für die Notwendigkeit, sich an die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli 2024 zu halten und damit ihren Beitrag zum Schutz der Natur und der Artenvielfalt zu leisten. Durch die große Zahl der in Hannover gehaltenen Hunde ist dies besonders wichtig.“

Die Anleinpflicht gilt nicht auf den im Stadtgebiet eingerichteten Hundeauslaufflächen und –wegen. Dort dürfen die Hunde auch während der Brut- und Setzzeit frei laufen. Auch bei Rückschnitten an Bäumen und Hecken im Stadtgebiet, soweit sie nach Baumschutzsatzung und Naturschutzgesetz überhaupt zulässig sind, ist besondere Vorsicht geboten, um brütende Vögel nicht zu stören. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat hierfür ein Merkblatt erstellt, das online unter diesem Link zu finden ist oder telefonisch unter (05 11) 1 68 – 4 38 01 bestellt werden kann.

Weitere Informationen zur Anleinpflicht, zu Ausnahmen und zu Auslaufflächen sind hier erhältlich.

Quelle: Landeshauptstadt Hannover

Bildnachweis: Landeshauptstadt Hannover