Was schon längere Zeit für Reisepässe gilt, wird nun auch für Personalausweise Standard. Es sollen dann zwei Fingerabdrücke auf einem digitalen Chip gespeichert werden. Außerdem müssen die Persos maschinenlesbar sein, im Kreditkarten-Format ausgegeben werden, ein Foto enthalten und zehn Jahre gültig sein. Fälschungen durch Terroristen und andere Kriminelle sollen so verhindert werden.
Heute in 12 Monaten beginnt die Pflicht für Fingerabdrücke in neuen Personalausweisen, ein deutsches Gesetz zur Umsetzung ist bereits in Arbeit. Ab dem 2. August 2021 ist man dann gezwungen, bei der Beantragung eines neuen Personalausweises den linken und rechten Zeigefinger digital zu erfassen und auf dem Chip des Persos speichern zu lassen.
Es gibt eine Möglichkeit, diesen „Zwang“ vorläufig zu umgehen
Ein Tipp dazu: wer einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke möchte (die Datenschutzgründe sind ja noch nicht endgültig geklärt), kann bis zum Beginn der Speicherpflicht ein fingerabdruckfreies Dokument beantragen. Dies kann jedermann/frau z.B. beim Bürgeramt am Lindener Marktplatz bekommen:
- 28,80 Euro für Personen ab 24. Jahren (Gültigkeit zehn Jahre)
- 22,80 Euro für Personen unter 24. Jahren (Gültigkeit sechs Jahre)
Wenn aufgrund von Abnutzung der Fingerkuppen oder Verletzungen keine Abdrücke genommen werden können, werden für 12 Monate Personalausweise ohne Fingerabdrücke ausgestellt:
„Artikel 4: (3) Die Mitgliedstaaten (der EU) stellen einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten oder weniger aus, wenn vorübergehend aus physischen Gründen von keinem der Finger Fingerabdrücke genommen werden können. (siehe Seite 8 der Verordnung auf eur-lex.europa.eu)“
Gut zu wissen
Zuständig für Fragen zum Personalausweis ist übrigens der Bürgerservice des Bundesministerium des Inneren.
Wer nicht mit der Regelung einverstanden ist, kann sich bei digitalcourage e.V. näher informieren.