Abrissantrag für Contialtgebäude in Limmer gestellt

Conti Altgebäude an der Wasserstadt Limmer
Conti Altgebäude an der Wasserstadt Limmer

Im April dieses Jahres teilte das Bauamt im Rahmen eines Pressegespräches mit, dass die 1898 und 1920 errichteten Fabrikgebäude in der Wasserstadt Limmer nicht mehr zu erhalten sind. Zwar stehen diese unter Denkmalschutz, jedoch sieht die Gesundheitsbehörde der Region Hannover keine Möglichkeit, aufgrund der bestehenden Nitrosaminbelastung eine sogenannte Freimessung durchzuführen, um eine künftige Nutzung zu ermöglichen. Für so eine Freitestung gäbe es kein anerkanntes Vorgehen, daher wurde dieses Vorgehen abgelehnt.

Jetzt hat Eigentümer Günter Papenburg einen erneuten Abrissantrag für die Continent-Altgebäude gestellt. Im Fachjargon nennt sich dies „denkmalrechtlicher Antrag auf vollständigen Rückbau des ehemaligen, denkmalgeschützten Produktionsgebäudes“. Ein erster Abrissantrag war im April 2019 gestellt worden, der jedoch vor Gericht gescheitert war.

Punkt-Linden hat den zuständigen Pressesprecher der Stadt Hannover Felix Weiper gefragt, wie dieser neue Abrissantrag zu bewerten sei und wie das weitere Verfahren sei?

Seine Antwort:
Aktuell wird unter Beteiligung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege dieser Antrag geprüft. Wann und wie dieser beschieden wird, kann noch nicht prognostiziert werden. Eile besteht nicht, da es die primäre der Denkmaleigentümerin gestellte Aufgabe ist, zunächst in Abstimmung mit der Bauverwaltung die Voraussetzungen für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich des Denkmals zu schaffen und zudem die Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Qualitätssicherung zu klären. Ein Abriss ohne sinnvolle städtebauliche Nutzungsperspektive ist aus Sicht der Bauverwaltung nicht zielführend.

Grundsätzlich müssen Baudenkmäler vom Eigentümer erhalten werden und dürfen nicht abgerissen werden, um das baukulturelle Erbe zu schützen. Nur in ganz wenigen Ausnahmen kommt ein Abriss in Betracht – wenn der Erhalt des Denkmals für den Eigentümer unzumutbar ist. Dies kann auch der Fall sein, wenn wegen einer schweren gesundheitsgefährdenden Kontamination eine sinnvolle Nutzung des Denkmals nicht mehr möglich ist

Die Bauverwaltung hat sich von den Sachbearbeitern über den Stadtbaurat bis hin zum Oberbürgermeister auf allen Ebenen gegenüber den Gesundheitsbehörden bei Region und Land dafür eingesetzt, eine Nachnutzung der Denkmäler zu ermöglichen. Sie hat sogar eigene Gutachter zur Entwicklung einer Nutzungsperspektive beauftragt. Deren Konzept, das die Stadt für absolut plausibel hält, haben die Gesundheitsbehörden auf allen Ebenen abgelehnt. Die Stadt bedauert das. Wir verweisen diesbezüglich auf die frei zugängliche Informationsdrucksache 1509/23 aus Juli 2023. Insofern sind aus Sicht der Bauverwaltung die ihr zur Verfügung stehenden Mittel im Kampf um den Erhalt des Denkmals ausgeschöpft.

Bildnachweis: Martin Illmann