Stellungnahme der BI Wasserstadt Limmer zur Entscheidung der Verwaltung zum Uferpark vom 10.5.2023
Das drohende Ergebnis der Uferparkplanung ist aus Sicht der BI Wasserstadt äußerst unbefriedigend. Wichtige Planungsziele des ursprünglichen Änderungsantrags des Bezirksrates vom Herbst 2021 werden nicht erreicht, und das vollkommen ohne Not.
Öffentliche Wege ohne Wegerecht für die Öffentlichkeit
Der zusätzliche begleitende Fußweg erschließt Wege der privaten Baugrundstücke, die nach dem Gutdünken der Grundstückseigentümer nachträglich abgesperrt werden könnten. Dies ist bei quasi öffentlichen Wegeverbindungen über privaten Grund, die nicht über eindeutige Wegerechte (Grundbuch, Baulast) abgesichert sind, durchaus im Rahmen des Üblichen. Die BI bietet gerne eine Exkursion zu entsprechend nachträglich gesperrten Privatwegen im Bereich Linden-Limmer an. Letztlich liegt das Grundproblem im Versäumnis der Verwaltung, bei Aufstellung des Bebauungsplanes bereits die Flächen für sämtliche Wege zur öffentlichen Nutzung entsprechend auszuweisen und über den städtebaulichen Vertrag auf öffentliches Eigentum, Grunddienstbarkeiten oder Baulasten hinzuwirken. Dies wurde leider versäumt. Nachträglich ist der Missstand kaum mehr zu heilen, da die Privatgrundstücke bereits als Wohneigentümergemeinschaften konstituiert sind und wohl kaum mehr im Nachgang Rechte der Wohnungseigentümer zugunsten der Öffentlichkeit abgegeben werden dürften.
Radweg zu schmal
Im Ergebnis führt die derzeitige Planung zu einem dysfunktionalen Radweg, der unnötig schmal ist und zudem noch durch die direkte Zuordnung des Fußweges ausgesprochen unsicher und gefährlich in der Benutzung. Die barrierefreie Verbindung zwischen angrenzendem Uferweg und angrenzendem Wohngebiet wäre auch ohne den begleitenden Fußweg ausreichend gewährleistet. Für Menschen mit Einschränkungen entstünden in diesem Szenario keinerlei Umwege zur Erreichung übergeordneter Ziele über die vorgesehenen Anbindungen.
Grünflächen zu schmal
Der Bezirksratsbeschluss vom Herbst 2021 formulierte eindeutig als Planungsziel, möglichst breite nutzbare Grünflächen im Uferpark entstehen zu lassen. Dies gelingt ausdrücklich nicht. Stattdessen wird den Interessen der Eigentümer der Grundstücke gefolgt und der Fahrradweg mit erheblichem Abstand zu den Grundstücken geführt – offenbar, damit sich die Wohnungseigentümer möglichst wenig gestört fühlen. Das vorgebrachte Argument der Planer, in den schmalen Restflächen könnten nun bestimmte Sträucher angepflanzt, gepflegt und bewirtschaftet werden, ist insofern unsinnig, da die Bepflanzung eine willkürliche Planungsentscheidung darstellt. Obststräucher können überall auf den Grünflächen angepflanzt werden. Statt der Obststräucher kann auch ein schmaler Rasenstreifen angelegt werden. Der Weg könnte sich in sanften Schwüngen mit minimalem Abstand zu den Privatgrundstücken befinden und würde wesentlich hochwertigere, weil breitere Grünflächen ermöglichen.
Faktischer Verlust der Entscheidungsrechte des Bezirksrates
Trotz der unmissverständlichen Klärung durch die Kommunalaufsicht bezüglich ihrer Zuständigkeit maßt sich die Verwaltung weitgehende Entscheidungsbefugnis zum Thema Uferpark an. Die Entscheidungsrechte liegen jedoch beim Bezirksrat. Das Verhalten der Verwaltung erscheint vor diesem Hintergrund als rechtswidrige
Anmaßung. Auf jeden Fall wäre eine zeitnahe Klarstellung durch einen Bezirksratsbeschluss hilfreich. Ansonsten droht ein Präzedenzfall, der die gewonnenen Bezirksratsrechte auch grundsätzlich gleich wieder infrage stellt.
Aus Sicht der BI ist es sehr bedauerlich, dass vom Bezirksrat gefasste Beschlüsse mit einer aus Sicht der Öffentlichkeit eher destruktiven Haltung von Verwaltung und Planungsbüro geradezu bekämpft werden. Das Konzept der investorennahen Planung von öffentlichen Grünflächen kann man nach diesen Erfahrungen als komplett gescheitert ansehen, da die Überwachung der Planung durch die Verwaltung offensichtlich nicht funktioniert.
Fehlende Kostentransparenz
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche Planung von Chora Blau nicht nur unter Radverkehrsgesichtspunkten dysfunktional und unzeitgemäß war, sondern auch unter dem Aspekt des Baumschutzes mangelhaft, da der Wurzelraum der angrenzenden Bäume nicht durch Tiefbaumaßnahmen und weitere Versiegelung auf dem Uferweg gestört werden darf. In der Häufung bereits geleisteter Planungsfehler und Abwägungsmängel sind die zuletzt aufgestellten Baukostensteigerungen mindestens zweifelhaft. Lässt sich Papenburg den erforderlichen Rückbau der ursprünglichen (Fehl)planung letztlich doch von der Öffentlichkeit finanzieren? Eine nachvollziehbare Kostenaufstellung liegt der Öffentlichkeit nicht vor.
Und nun?
Es spricht nichts dagegen, das anliegende Konzept der BI Wasserstadt umsetzen zu lassen. Es ist kostenneutral – man könnte sogar den Aufwand für die Wegeanschlüsse der nicht rechtlich gesicherten Wege einsparen. Die Verwaltung sollte einfach ihre Arbeit machen und einen Uferpark planen, der für die Öffentlichkeit optimal nutzbar ist.
BI Wasserstadt Limmer