Massiver Verlust von Freiflächen durch die Bautätigkeit in Limmer

Anmerkungen zum
BPlan 1770 Sackmannstraße, Auslegungsbeschluss (Drucksache 1799/2014) 1

Bewertung des 1.09.2014 Freiflächenverlusts in Limmer am Beispiel des geplanten St. Nikolaiquartiers

Durch die, örtlich stark konzentrierte Bautätigkeit in Limmer in hochverdichteter Form entsteht ein zunehmendes Missverhältnis zwischen der Einwohnerzahl und den für diese zur Verfügung stehenden Freiflächen (siehe dazu auch die Kartendarstellung).

Verbleibende Freiflächen in Limmer
Verbleibende Freiflächen in Limmer

In dem am 15.09.2014 zur Abstimmung in der Sanierungskommission anstehenden Auslegungsbeschluss des BPlans 1770, Sackmannstraße wird die ehemalige Pferdewiese ohne Ausweisung von Spielflächen hochverdichtet überplant.

Wegen der, durch die hohe geplante Anzahl an Wohneinheiten entstehenden Enge soll jetzt im Unterschied zum Aufstellungsbeschluss zusätzlich noch die, mit Bäumen und Bänken bestandene Grün- und Erholungsfläche der nördlich angrenzenden Seniorenwohnanlage in einen Parkplatz für das neue Quartier verwandelt werden.

Es werden keine Spielflächen im Gebiet ausgewiesen, mit dem Verweis, die Kinder könnten die weiter entfernten Flächen an der Haltestelle Brunnenstraße und am Schwarzen Weg nutzen. Diese können jedoch gerade von kleineren Kindern im Spielplatzalter nicht selbständig erreicht werden, da sie dafür u.a. die stark befahrende Bundesstraße Wunstorfer Straße überqueren müssten.

Der Landschaftsplan hatte die gesamte Freifläche der Pferdewiese als zu erhaltende Grünzäsur zwischen dem alten Dorf und der Wasserstadt ausgewiesen. Die Ruderalflur sollte weiterentwickelt werden und ein Teil sogar geschützter Landschaftsbestandteil werden. Von der grünen Zäsur ist im aktuellen Plan ein ca. 4-7 m breiter, 20 m langer Streifen mit Pflanzbindung an der Rückfront der bestehenden Altbebauung geblieben. Zum Ausgleich des Grünflächenverlusts wird in Vinnhorst ein Stück Ackerland sich selbst überlassen.

Die von einer Anwohnerinitiative gewünschte und von der Sanierungskommission und dem Bezirksrat unterstützte Vorgabe bezüglich des Grünflächenerhalts wurde nicht berücksichtigt. Der auf Antrag des Bezirksrats in den Aufstellungsbeschluss aufgenommene Text lautete: „Auf dem Grundstück ist die Grünfläche nebst Bäumen so weit wie möglich zu erhalten und ein gemeinschaftlicher möglichst öffentlich zugänglicher Grünbereich (Dorfanger) vorzusehen.“ Im aktuellen Plan gibt es als zentralen, öffentlich zugänglichen Platz nur einen weitgehend gepflasterten Bereich mit 3 Bäumen von ca. 100 qm bei einer Gesamtgröße der Bauflächen von 6770 qm.

Diesem ignoranten Umgang mit der lokalen Planungsbeteiligung würde man mit einer Zustimmung zu dem Aufstellungsbeschluss den Segen erteilen und deshalb halte ich eine Ablehnung durch die lokalen Politiker und Bürgervertreter für das richtige Signal.

Anja Niezel (Bürgervertreterin in der Sanierungskommission)