Erhaltungssatzung rund um die Nieschlagstraße beschlossen
In der jüngsten Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wurde einstimmig beschlossen, eine Erhaltungssatzung für das Gebiet entlang der Nieschlagstraße zwischen Davenstedter Straße und Wittekindstraße gemäß § 172 Abs. 2 BauGB aufzustellen. Eine Erhaltungssatzung dient dazu, bestimmte Gebiete oder Bauwerke vor unerwünschten Veränderungen zu schützen und ihr historisches, kulturelles oder architektonisches Erbe zu bewahren.