Wohnraum: Rat hat Zweckentfremdungssatzung beschlossen

Was lange währt, wird endlich gut: Am Donnerstagabend, 26. Juni 2025, hat der hannoversche Stadtrat die Zweckentfremdungssatzung für Wohnraum verabschiedet. Die Mehrheit kam mit den Stimmen von Grünen, SPD, BSW, Linken und „Hannoveranern“ zustande. CDU, FDP und AfD stimmten dagegen. Mit der Satzung will die Stadt verhindern, dass Wohnungen dem Wohnungsmarkt entzogen und als Handwerker- oder Ferienwohnungen – wie etwa Airbnb – vermietet werden.

Die Satzung wird nach Veröffentlichung im Amtsblatt kurzfristig in Kraft treten. Dann können die von der Bauverwaltung bereits eingestellten drei Mitarbeiter*innen endlich loslegen. Handlungsbedarf besteht insbesondere auch in Linden-Limmer. Wie Punkt-Linden berichtete, gibt es im Stadtbezirk zahlreiche Beispiele für zweckentfremdete Wohngebäude. Bereits im Jahr 2016 hatten die Grünen die Verwaltung aufgefordert, dagegen etwas zu unternehmen. Zukünftig sind Umwandlungen bzw. Zweckentfremdungen genehmigungspflichtig. Bei Verstößen drohen Hauseigentümern empfindliche Bußgelder.

„Linden braucht bezahlbaren Wohnraum!“

Zu diesem Thema passt eine aktuelle Anfrage der Grünen, die auf der Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 25.06.2025 von der Verwaltung beantwortet wurde. „Welche Instrumente nutzt die Verwaltung aktuell, um die Verdrängung von Mieter:innen durch Abriss und Neubau in Linden-Limmer entgegenzuwirken?“, so eine der gestellten Fragen.

Zahnärzte am Küchengarten
Zahnärzte am Küchengarten
Limmerstraße 15
30451 Hannover
Linden-Nord

Zitat aus der Antwort der Verwaltung: „Der Stadtbezirk Linden-Limmer weist im Stadtvergleich viele ehemalige Sanierungsgebiete auf. In drei von vier Stadtteilen sind über Jahrzehnte hohe Beträge öffentlicher Fördermittel geflossen, um strukturelle Verbesserungen zu bewirken und trotzdem die Mieten zu begrenzen. (…) Auf der Grundlage der Zweckentfremdungssatzung kann die Verwaltung tätig werden. (…) Mit diesem Instrument soll insbesondere die Nutzung von Wohnraum zu gewerblichen Beherbergungszwecken gesteuert und begrenzt werden. Darüber hinaus unterliegen dann der Abriss von Wohnraum und langfristiger Leerstand der Genehmigungspflicht.“

Bildnachweis: Carsten Tech, Wolfgang Becker, Carsten Tech

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