Am Montagnachmittag, dem 8. Oktober 2018, kam es auf der Limmerstraße im Stadtteil Linden-Nord zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen einem 28-jährigen Fahrradfahrer und einem 40-jährigen Fußgänger.
Auslöser des Konflikts war, dass der Fahrradfahrer dem Fußgänger, der die Straße überquerte, ausweichen musste. Der Vorfall eskalierte, und der 28-Jährige schlug mehrfach auf den Fußgänger ein, wodurch dieser lebensgefährliche Verletzungen erlitt. Punkt-Linden berichtete. Am 10. Oktober 2018 erlag der Mann aus Laatzen seinen Verletzungen in einer Klinik.
Nach polizeilichen Ermittlungen kam der Täter in Haft. Im April 2019 wurde er vom Landgericht Hannover wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt und nach Teilverbüßung der Freiheitsstrafe zunächst im Maßregelvollzug untergebracht.
Körperverletzung mit Todesfolge, Haft, Ausweisung
Zum Ende der Haftzeit wurde die Ausweisung des türkischen Staatsangehörigen verfügt, wogegen dieser Rechtsmittel einlegte. Diese hat das Verwaltungsgericht Hannover am 7. November 2024 abgelehnt. Die zuständige Behörde hatte ihn mit Bescheid vom 3. Dezember 2021 aufgrund der Tat ausgewiesen, wodurch seine Niederlassungserlaubnis erlosch und er ausreisepflichtig wurde.
Im Urteil wurden die Interessen an der Ausweisung und die Bleibeinteressen des Klägers gegeneinander abgewogen, wie es das Aufenthaltsgesetz (§§ 53 ff. AufenthG) vorsieht. Der Kläger konnte zwar glaubhaft darstellen, dass er eine enge familiäre Bindung zu seinen Kindern pflegt und die Trennung ihm schwerfallen würde. Dennoch befand die Kammer, dass die Schwere der Tat und das Risiko weiterer Rückfälle überwiegen.
Der Kläger war nach seiner Verurteilung wiederholt rückfällig geworden und konnte laut Einschätzung der Vollzugseinrichtung sowie der Bewährungshilfe nicht mehr effektiv bei der Bewältigung seiner Tat unterstützt werden. Diese Rückfälligkeit und das daraus resultierende Risiko weiterer, möglicherweise schwerer Straftaten führten letztlich zur Entscheidung des Gerichts, das Ausweisungsinteresse über die Bleibeinteressen des Klägers zu stellen.
Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht beantragt werden.
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover
Ein sich häufig wiederholendes Erlebnis der unerhörten Art:
Letzten Freitag, Linie 10, Haltestelle Leinaustraße / Apollo. Nach Ausstieg Fehlverhalten meinerseits. Bewege mich parallel an der noch stehenden Bahn entlang. Blockiere damit einer Radfahrerin die freie Fahrt.
Ich solle doch aufpassen, ruft sie laut vernehmlich.
Zugegeben: ich vergesse des Öfteren das einer Radrennbahn angemessene Verhalten. Und dann gelingt es mir wieder nicht, beim Überholtwerden den einem Radfahrer zustehenden Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Bin halt einer jener rücksichtslosen Fußgänger. Irgendwie von gestern und nicht mehr zeitgemäß.
Diese Straftat im Jahre 2018 ist schon schlimm genug und es macht einem immer noch fassungslos was damals passiert ist. Auslöser der Tat war die Tatsache, das der Fahrradfahrer der Meinung war Vorfahrt zu haben und im Recht zu sein, was die Tat auf gar keinen Fall rechtfertigt.
Ich möchte jetzt aber mal auf das grundsätzliche Verhalten von Fahrradfahrern in Fußgängerzonen hinweisen, was die Strassenverkehrsordung dazu sagt:
„In Fußgängerzonen mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ist das Radfahren in SCHRITTGESCHWINDIGKEIT erlaubt. Radfahrende müssen aber immer Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen. Gefährden Radfahrende Fußgänger in einer Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr, droht ihnen ein Bußgeld von 20 €.
Die Limmerstrasse ist eine Fußgängerzone und kein Fahrradweg, im übrigen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen, auch bis zur nächsten Straßeneinmündung, generell verboten.
Sobald ein Urteil rechtskräftig wird, also nicht mehr durch Rechtsmittel wie Berufung oder Revision angefochten werden kann, folgt der nächste Schritt. In Deutschland tritt die Rechtskraft eines Urteils in der Regel nach einer Frist von einer Woche ein, sofern keine Berufung oder Beschwerde eingelegt wird. Nach Eintritt der Rechtskraft wird das Urteil schriftlich ausgefertigt, was je nach Kapazität des Gerichts zwischen zwei und zwölf Wochen dauern kann. Anschließend kann das Urteil vollstreckt werden.
Ein sofortiger Haftantritt direkt nach dem Urteil ist eher selten.
Für mich vollkommen unverständlich wie Jemand nach einer Verurteilung mehrfach rückfällig werden kann. Oder ereigneten sich die Rückfälle im Gefängnis?
In der Haz ist das besser erklärt. Er hat wohl immer wieder Drogen genommen, wenig Einsicht gezeigt, dies ist mit Rückfällen gemeint.