Eine diesjährige Einschränkung der Bewässerung bedeutet: Sobald ab dem 6. Juni 2025 für einen Tag eine Höchsttemperatur von 27 Grad Celsius oder mehr angekündigt ist, erfolgt die Bewässerung von Parks, Grünanlagen, Friedhöfen, Forsten, Landschaftsräumen sowie Stadtbäumen durch die Mitarbeiter des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün bevorzugt in den frühen Morgenstunden. Bereits ab 6 oder 7 Uhr, teilweise aber schon ab 4 Uhr, beginnen sie mit der Wässerung, die bis 11 Uhr abgeschlossen sein soll.
In der Zeit von 11 bis 17 Uhr ist eine gezielte Bewässerung – etwa mit Gießkannen oder Schlauch – grundsätzlich weiterhin möglich. Nicht erlaubt ist jedoch die großflächige Beregnung, wie sie durch Rasensprenger erfolgt. Diese Art der Bewässerung führt bei hohen Temperaturen zu erheblichem Wasserverlust durch Verdunstung, bevor das Wasser überhaupt in den Boden eindringen und von Pflanzen aufgenommen werden kann.
Kleingärten müssen auch sparen
Auch die Kleingärtner in Hannover sind von der Regelung betroffen. Der Bezirksverband der Kleingärtner Hannover e.V. wurde vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün über die neuen Vorgaben informiert und leitet diese über die jeweiligen Kleingartenvereine an die Mitglieder weiter.
Besondere Regelungen gelten für die städtischen Friedhöfe: Das Gießen von Grabbepflanzungen ist zwischen 11 und 17 Uhr auf allen städtischen Haupt- und Nebenfriedhöfen untersagt. Besucher werden durch aktuelle Aushänge an den Friedhofseingängen über die geltenden Einschränkungen informiert. Die Wasserentnahme über die dort vorhandenen Wasserschöpfbecken und Zapfstellen ist wie gewohnt in den kühleren Morgenstunden bis 11 Uhr und wieder nach 17 Uhr möglich. Auch die externen Friedhofsgärtnereien, die mit der Pflege von Grabstätten betraut sind, wurden entsprechend informiert und beginnen ihre Arbeit ebenfalls bereits ab 6 Uhr morgens.
Unabhängig von Tageszeit und Temperatur sind klimaangepasste Bewässerungstechniken in der Landwirtschaft weiterhin erlaubt. Dazu zählen beispielsweise die Tröpfchenbewässerung oder der Einsatz von Düsenwagen. Auch das Gießen mit gesammeltem Regenwasser – etwa aus Zisternen – ist jederzeit machbar.
Ein Abruf der aktuellen Grundwasserstände ist hier möglich.
Quelle: Landeshauptstadt Hannover
Wenn schon, denn schon…dann sollte die Verfügungen der LHH im ersten Satz übernommen werden..
….Wir bitten um besondere Beachtung des Bewässerungsverbots im Sommer zwischen dem 01.06. und 30.09. jeden Jahres jeweils zwischen 11:00 und 17:00 Uhr ab Erreichen einer Temperatur von 27° Celsuis an der Messstation vom Deutschen Wetterdienst in Langenhagen…