
Großer Erfolg eines Mieters: Nach einer gegen Stadtbaurat Vielhaber gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde muss Bauherr meravis jetzt im Limmerquartier mit barrierefreien Wohnungszugängen nachbesssern.
Über langen Leerstand der insgesamt 211 meravis-Neubauwohnungen im „Limmerquartier“ und über den dafür offenbar verantwortlichen „Pfusch am Bau“ ist von Punkt-Linden wiederholt berichtet worden. Zuletzt hatte am 14. März der Mieter Jörg Windmann aus der Kesselstraße 12B wegen mangelnder Einhaltung der rechtlich gebotenen Barrierefreiheit eine Fachaufsichts- und Dienstaufsichtsbeschwerde erstattet. Stadtbaurat Thomas Vielhaber antwortete dem Beschwerdeführer in einem Punkt-Linden vorliegenden Mailschreiben am 30. März 2026 nun wie folgt: „Das Bauvorhaben wurde nicht gebaut wie genehmigt.“
Stadtbaurat Vielhaber: „Nicht gebaut wie genehmigt“
Baurechtswidrige Zustände seien „bisher aber nicht aufgefallen, da Schlussabnahmen für gewöhnlich nur bei Sonderbauten durchgeführt werden“, so Vielhaber. Bauordnungsrechtlich sei ein solches Vorgehen nicht genehmigungsfähig gewesen „und zwar explizit wegen der von Ihnen zutreffend in Bezug genommenen Regelungen“ zur Barrierefreiheit in der DIN 18040 bzw. des § 49 NbauO.
Da seine Mitarbeiter*innen allerdings entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben korrekt gehandelt hätten, sei die Fachaufsichtsbeschwerde von Dr. Windmann allerdings „gleichwohl formal unbegründet“ gewesen, schrieb Stadtbaurat Vielhaber. „Nachdem uns nunmehr der Missstand bekannt geworden ist, haben wir umgehend mit meravis als Eigentümerin Kontakt aufgenommen und diese aufgefordert, eine barrierefreie Lösung herzustellen. Dies hat meravis auch zugesagt und auch bereits einen Vorschlag gemacht, wie das Problem gelöst werden kann.“ Eine Stellungnahme der Wohnbaugesellschaft war für Punkt-Linden kurzfristig nicht zu bekommen.
Barrierefreiheit „zur Verwirklichung des Inklusionsgedankens“ zielführend
„Die von Ihnen geäußerte Kritik, dass keine Wohnung barrierefrei erreichbar ist, teilen wir jedoch nicht nur deshalb, weil sie vorliegend einen baurechtswidrigen Zustand darstellt“, hat Vielhaber ergänzend an die Adresse von Herrn Windmann geschrieben. “Vielmehr eint uns das Ziel, dass zur Verwirklichung des Inklusionsgedankens in unserer Stadt in Neubauten die Wohnungen barrierefrei für jedermann erreichbar sein sollen. Selbstredend darf es nicht so sein, dass Ihre Ehefrau und Sie aufgrund einer Mobilitätseinschränkung den Hauseingang nicht mehr selbstständig erreichen können. Insofern besteht kein Dissens zwischen uns.“
Um allen Spekulationen entgegenzutreten: Selbstverständlich ist Dr. Windmann auf meravis zugegangen, bevor er sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde / Fachaufsichtsbeschwerde an Stadtbaurat Vielhaber gewandt hat. Seine Mietwohnung im Hause Kesselstraße 12B war bisher nur über Stufen – also nicht barrierefrei – zu erreichen. Dies soll nunmehr nachgebessert werden.
Nur mal so zum Verständnis :
Barrierefreiheit erklärt :
https://www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/was-ist-inklusion/barrierefreiheit-bedeutung
Es ist also nicht nur für Rollstuhlfahrer, sondern für alle Menschen mit einer Einschränkung !
Also sollten Bauherren es mal selbst ausprobieren was sie gebaut haben 🙂
Hat der Doktor im Artikel auf Seinen Titel bestanden?Oder wieso wird er 3x erwähnt.
an Gerhard und Friedhelm: was habt ihr denn für ein Problem damit? Da hat ein Mieter ein Problem seine Wohnung zu erreichen und da würde anders gebaut als beantragt und der Stadtbaurat veranlasst eine Korrektur – was das nun genau ist und wie das heißt ist dich wurscht – ich bin begeistert, dass sich der Betroffene nicht mehr die Finger wund schreiben muss, sondern sich öffentliche Stellen um die Einhaltung Bemühungen. Wie oft muss gebettelt werden, dass Polizei oder Ordnungsamt tätig werden wenn Deppen auf Behindertenstellplätzen stehen…
Wenn ich als Mieter feststelle, dass mein Mietobjekt nicht den baurechtlichen Vorgaben entspricht, wende ich mich zunächst an den Vermieter. Wenn dieser nicht für Abhilfe sorgt, kann ich weitere Instanzen anrufen. Ob diese Schritte in puncto Kesselstraße 12B erfolgt sind, geht aus dem Artikel nicht hervor. Hannovers Stadtbaurat für den Missstand verantwortlich zu machen, ist nicht nur „formal unbegründet“, sondern schlichtweg falsch. Juristen neigen manchmal zur Selbstüberschätzung. Falsch ist offenbar auch die Einschätzung des Beschwerdeführers, dass „keine“ Wohnung barrierefrei erreichbar sei. Insofern ist für die Beurteilung entscheidend, worin der Missstand tatsächlich besteht. Handelt es sich um zwei Einzelfälle der Häuser Kesselstraße 12B und 12A oder um Probleme mehrerer oder sogar aller Häuser?
Meine Vermutung ist, dass die Höhenlage der beiden Häuser nicht zum angrenzenden öffentlichen Gehweg passt. Das kann ein Planungsfehler sein oder andere Ursachen haben. So oder so lassen sich die fertigen Häuser nicht tiefer legen. Wenn die Zuwegung nicht als einläufige Rampe, sondern als Zickzack ausgeführt wird, ist das Problem mit einfachen Mitteln gelöst.
ja was denn nun, Dienstaufsichtsbeschwerde oder Fachaufsichtsbeschwerde? Das sind bekanntlich zwei völlig verschiedene Sachen! Ausserdem geht aus dem Artikel kein konkreter Sachverhalt hervor…
Barrierefreiheit ist ein weites Feld. Was beanstandet Herr Dr. Windmann denn konkret? Ist es das Gefälle der Rampe vor seinem Hauseingang?