Limmerstraße: Mann zeigt Zivilcourage und wird zusammengeschlagen

Polizeifahrzeug Küchengarten
Polizei Symbolbild

Am Silvestermorgen (31.12.2021) waren zwei Freunde auf der Limmerstraße (Linden-Nord) unterwegs. Es war ein schöner Abend, morgens gegen 3.40 Uhr verabschiedeten sie sich voneinander an der Ecke Velberstraße. Der 32jährige Simon P. (Name von der Redaktion geändert) beobachtete, wie eine Gruppe von 3-4 jungen Männern zwei Frauen belästigten und sogar handgreiflich wurde. Er sprach die Männer an, worauf diese auch von den Frauen abließen. Stattdessen gingen sie auf den unbeteiligten Mann los. Diesen schlugen sie zusammen, wodurch er zu Boden ging. Selbst als das Opfer am Boden lag traten die Täter noch mehrfach auf ihn ein, so dass der Mann erst wieder im Krankenhaus schwerverletzt zu Bewusstsein kam.

Die körperlichen Verletzungen waren schwerwiegend, neben einem Bruch des Bodens beider Augenhöhlen und einer weiteren Augenverletzung kommen eine Traumatisierung und ein Gedächtnisverlust dazu. Diverse Tage musste das Opfer im Krankenhaus verbringen.

Zeugen gesucht

Wer war am Silvestermorgen in der Zeit gegen 3.40 Uhr im oben genannten Bereich unterwegs und hat entsprechende Beobachtungen gemacht? Diese Personen werden gebeten, sich mit dem Polizeikommissariat Hannover-Limmer unter der Telefonnummer 0511 109-3920 in Verbindung zu setzen.

Polizei startet keinen Fahndungsaufruf an die Presse

Das Opfer setze sich mit der Punkt-Linden Redaktion in Verbindung und bat um einen Zeugenaufruf. Dieses verwunderte uns und wir baten die Leiterin des Polizeikommissariats Limmer, Nurhan Brune, um eine Stellungnahme:

Die Polizei prüft alle Maßnahmen unter den Gesichtspunkten des jeweiligen Einzelfalls u.a. auf Geeignetheit und Erforderlichkeit. Ein Zeugenaufruf muss zudem mit Bedacht eingesetzt werden, damit es nicht zu einem Abstumpfungseffekt durch zu viele Aufrufe kommt. Im vorliegenden Fall erschien nach sorgfältiger Abwägung der individuellen Umstände des Einzelfalls (Einsehbarkeit der Tatörtlichkeit, geringe Belebtheit des Straßenbildes zur Tatzeit [vier Uhr morgens], ÜSTRA-Linien verkehrten dort zur Tatzeit nicht, die bekannten Zeugen gaben keine Hinweise auf weitere potentielle Zeugen) sei ein öffentlicher Zeugenaufruf nicht erfolgversprechend, weshalb die Entscheidung der Sachbearbeiterin hier gegen die Maßnahme fiel. Stattdessen wurden Zettel mit Aufrufen an Anwohner verteilt. Im anderen Fall am gleichen Tag lagen völlig andere Umstände vor, so war z.B. die Tatzeit kurz vor Mitternacht am Silvesterabend. Allein das resultierte in einem erheblich höheren Personenverkehr im öffentlichen Raum und damit auch einer wesentlich größeren Wahrscheinlichkeit, dass ein Zeugenaufruf hier eine geeignete Maßnahme darstellt.

Bildnachweis: Stefan Ebers