Land übernimmt GEMA-Gebühren von Vereinen

Schaubild Aufgabe der GEMA
Schaubild der GEMA

Wenn in der Öffentlichkeit Musik abgespielt oder aufgeführt wird, muss grundsätzlich vorab eine Lizenz bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) eingeholt werden. Für ehrenamtlich geführte Vereine und Organisationen hat das Land Niedersachsen eine eigene Regelung getroffen: Das Land übernimmt die Kosten für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr. Wichtig ist dabei, dass die Veranstaltung an-gemeldet wird.

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Bildnachweis: GEMA

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