
Wenn in der Öffentlichkeit Musik abgespielt oder aufgeführt wird, muss grundsätzlich vorab eine Lizenz bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) eingeholt werden. Für ehrenamtlich geführte Vereine und Organisationen hat das Land Niedersachsen eine eigene Regelung getroffen: Das Land übernimmt die Kosten für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr. Wichtig ist dabei, dass die Veranstaltung an-gemeldet wird.
Lieber Tosh, aufgrund Deiner vielen Schreibfehler ist Dein Beitrag unverständlich.
ich habe wißher nur schleter Erfshung gemacht mit der GEMA
oder wie Wixer sagte gemakacken
Änderung seit 2021:
GEMA-Vermutung
Die GEMA kann seit 2021 direkte Lizenzansprüche über GEMA-freie Musik erheben. Veranstaltungen GEMA-freier Musik, deren Urheber noch keinen Widerspruch eingelegt haben, sind somit GEMA-lizenzpflichtig.