
Vom Brandschutz zur Vollsanierung
Ursprünglich beschloss der Verwaltungsausschuss im Jahr 2018 eine Sanierung des sogenannten V-Trakts – mit Fokus auf die naturwissenschaftlichen Räume (NTW), Fassade und Brandschutz. Doch nach Beginn der Arbeiten 2020 traten massive Probleme zutage:
- ❌ Mängel im Rohbau (z. B. fehlende Türstürze, geschädigte Ringbalken)
- ❌ Schadstoffe in Boden, Heizkörpern und Klebern
- ❌ Veraltete und unzureichend dokumentierte Installationen
- ❌ Ein Brand in der Lüftungszentrale 2022, der Rückbau und Neuplanung erforderlich machte
Parallel verschärften die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg die Lage: Hygieneauflagen, Materialengpässe und Vertragskündigungen führten zu Bauverzögerungen und Neuausschreibungen.
Komplexität durch Schulbetrieb und Nachrüstungen
Besonders herausfordernd war, dass der Schulbetrieb während der gesamten Bauzeit weiterlief. Das bedeutete: Provisorien, Einbahnstraßen-Regelungen in Fluren, ständig wechselnde Baustellenlogistik – ein separater Bauzugang konnte aus Kostengründen nicht realisiert werden.
Zusätzliche Anforderungen wie der nachträgliche Einbau von Handwaschbecken in Unterrichtsräumen oder umfassende Anpassungen beim Brandschutzkonzept führten zu weiteren Nachträgen. Auch bei der Lüftungstechnik musste nahezu alles erneuert werden – wegen Korrosion, mangelhaftem Schallschutz und Hygieneproblemen.
Wie gehen die Baumaßnahmen an der IGS Linden weiter?
Trotz aller Rückschläge und jahrelanger Bauarbeiten beträgt der Baufortschritt inzwischen rund 80 %. Die Übergabe des naturwissenschaftlichen Bereichs an die Schule ist für Ende 2025 geplant. Diese Maßnahmen gelten jedoch nur als vorbereitender Teil der über 16 Jahre dauernden geplanten Gesamtsanierung der IGS Linden.
Wenn es um Kostensteigerungen bei öffentlichen Bauvorhaben geht, sind Behörden um Begründungen nie verlegen. Beim Eingriff in den Bestand gibt es immer Unwägbarkeiten. Die kann man bei einer Kostenschätzung so oder so bewerten, man sollte sie aber nicht außer Acht lassen. Das gleiche gilt für die Steigerung des Baupreisindex. Hauptübel ist das Ausschreibungsverfahren nach VOB Teil A. Umständlicher geht es kaum. Statt flexibel und kostengünstig zu handeln, müssen die Mitarbeiter der Baubehörden bürokratische Schritte einhalten, die in aller Regel für den Steuerzahler ziemlich teuer werden. Und dann wäre da noch der Brandschutz: „ein Buch mit sieben Siegeln“. Grundsätzlich ist Brandschutz vernünftig, aber wann wird er unverhältnismäßig? Außenstehende können das nicht beurteilen. Zweifel sind indes angebracht.