Ab 2023 wird die Nutzung von Fernwärme in Linden-Limmer Pflicht

enercity-Fernwärme-Baustelle
enercity Fernwärme-Baustelle

In der Ratssitzung der Landeshauptstadt Hannover wurde am vergangenen Donnerstag (29.09.2022) die viel diskutierte Fernwärmesatzung mehrheitlich beschlossen. Mit dieser Entscheidung beginnt jetzt der beschleunigte Fernwärmeausbau, zu dem sich die Landeshauptstadt Hannover und enercity im Rahmen der „Vereinbarung für eine Wärmewende in Hannover“ verpflichtet haben.

Was ist Fernwärme?

In dem nachfolgenden YouTube Video wird das erläutert:

Die am 1. Januar 2023 in Kraft tretende Satzung regelt Rechte und Pflichten zum Anschluss und zur Nutzung der Fernwärme im Satzungsgebiet, wozu neben anderen dicht besiedelten Stadtbezirken von Hannover, auch Linden-Limmer gehört. Deren Anschlusspflicht setzt die Anschließbarkeit an die Fernwärme voraus und greift erst bei Neueinbau oder wesentlichen Änderungen der Heizungen. Im Klartext bedeutet das: sollte die bestehende Heizung in den betreffenden Gebieten in einem der Häuser oder Wohnungen kaputtgehen oder soll diese aus anderen Gründen erneuert werden, besteht die Verpflichtung zur künftigen Nutzung von Fernwärme. Beispielsweise darf dann keine neue Gasheizung mehr eingebaut werden. Als Befreiungsgründe werden unter anderem nur Wärmepumpenanlagen und Heizsysteme mit gleichen oder niedrigeren Treibhausgasemissionen wie bei Fernwärme anerkannt.

Mit der Fernwärmesatzung sollen die Vorgaben des Bundes erfüllbar werden, die ab 2024 alle neu eingebauten Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energieanteile aufweisen müssen. In Hannover hat die Fernwärme bei der Wärmeversorgung derzeit einen Anteil von etwa 23,5 Prozent. Davon werden aktuell mehr als 90 Prozent durch Kraft-Wärme-Kopplung und die Abwärme der Müllverbrennungsanlage Lahe erzeugt. Kraft-Wärme-Kopplung ist die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie und nutzbarer Wärme, die in einem Prozess entstehen.

Nachteile der Fernwärme

  1. Ein klarer Nachteil für Fernwärme-Kunden ist der fehlende Wettbewerb. Ein Wechsel des Gasanbieters ist jederzeit möglich, bei der Fernwärme besteht ein lokales Monopol, bei dem kein Wechsel des Versorgers möglich ist. Als kommunales Unternehmen ist bei enercity derzeit das Risiko kalkulierbar. Sollte die Stadtverwaltung künftig wieder Anteile an enercity veräußern, um Erlöse aus diesem „Tafelsilber“ zu erzielen, könnte sich das für die Kunden nachteilig auswirken.
  2. Die anfallenden Kosten für den Umstieg auf eine Fernheizung sind nicht ohne. Insbesondere, wenn in einem Mehrfamilienhaus derzeit einzelne Wohnungen mit einer Gastherme ausgestattet sind. In diesem Fall müssen in alle Wohnungen neue Anschlussleitungen verlegt werden. Für den Umstieg können Eigentümer Fördergelder beantragen, u. a. von der KfW. Dazu bietet enercity eine Beratung an.

Online-Vortrag zum Umstieg

Mit dem Thema beschäftigt sich auch der Online-Vortrag „Wie gelingt die Umstellung auf klimafreundliche Fernwärme in Hannover?“ am 11. Oktober in der Veranstaltungsreihe „Heizen in der Energiekrise“. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung über die Internetseite ist erforderlich.

Links zum Thema

Bildnachweis: enercity