Wasserbüffel, überall Wasserbüffel

Wasserbüffel Beispielfoto
Wasserbüffel Beispielfoto

Das rund 14 bis 15 Hektar große Areal (ca. 15 000 m², das entspricht etwa 2 Fußballfeldern) zwischen Ernst-August-Kanal und Leine – ein Teil des Landschaftsschutzgebiets „Mittlere Leine“ und zugleich unter dem strengen Schutz der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) – gehört zu den landschaftlich reizvollsten Räumen im Stadtgebiet und liegt nördlich von Limmer.

Einst grasten hier in der Nähe der Wasserkunst (Leinewehr) die Pferde der Welfen. Heute ist die Fläche eine seltene innerstädtische Auenlandschaft, die durch wechselnde Wasserstände, Feuchtwiesen und alte Baumstrukturen geprägt ist. Genau diese naturnahen Bedingungen machen das Gebiet zu einem wissenschaftlich spannenden Experimentierfeld für eine Form der Landschaftspflege, die sich weltweit bewährt hat. In Alt-Laatzen oder auch in der Region Hannover ist es schon längere Zeit Standard.

Domestizierte Riesen mit ca. 500 kg helfen der Natur

Wasserbüffel gelten seit Langem als effektive „Ökosystem-Architekten“. Ihre Ernährungsgewohnheiten unterscheiden sich deutlich von denen klassischer Weidetiere wie Rindern oder Schafen: Büffel bevorzugen robuste Uferpflanzen, Schilf und Weidenaufwuchs – genau jene Vegetation, die Auenlandschaften oft überwuchert und verdrängt. Mit ihren breiten Hufen modellieren sie zudem den Boden: Trittspuren und Suhlen speichern Wasser, schaffen Mikrohabitate und erhöhen die Strukturvielfalt. Diese Prozesse sind aus der Landschaftsökologie gut dokumentiert und fördern Amphibien, Libellen, bodenbrütende Vögel und zahlreiche Insekten.

„Was Maschinen kaum leisten können, erledigen Büffel mit erstaunlicher Präzision“, sagt ein Mitarbeiter des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün. Besonders im Klimawandel, in dem Hitzeperioden und Starkregen zunehmen, profitieren Naturflächen von der Anpassungsfähigkeit der Tiere. Wasserbüffel sind an tropische und subtropische Feuchtlandschaften gewöhnt – Nässe wie Trockenheit machen ihnen wenig aus.

Eine Anpassung des neuen Lebensraumes ist nötig

Die Große Koppel nördlich von Limmer
Die Große Koppel nördlich von Limmer

Damit die neue Pflegeform optimal wirken kann, werden derzeit einzelne Senken auf der Großen Koppel vertieft, damit sie sich im Winter mit Wasser füllen. So entsteht ein Mosaik aus offenen Bodenstellen, Kleingewässern und unebenen Wiesenstrukturen, das von April an weiter durch die Tiere ausgeformt wird. Für Besucher bleibt das Gebiet zugänglich: Der Weg zwischen Kanal und Weide führt am Areal entlang und ermöglicht sichere Beobachtungen, während ein Elektrozaun Mensch und Tier voneinander trennt.

Viele Anwohner hatten sich in den vergangenen Jahren einen besseren Schutz des sensiblen Gebietes gewünscht. Mit den Wasserbüffeln wird dieses Anliegen nun in Form einer naturnahen, wissenschaftlich fundierten Bewirtschaftung umgesetzt. Betreut werden die Tiere von einem erfahrenen Züchter, der eng mit der Stadt zusammenarbeitet, um den Start der Beweidung sorgfältig vorzubereiten.

Wenn die robuste Herde im April auf die Große Koppel zieht, beginnt ein neues Kapitel in der Pflege historischer Auenlandschaften – eines, das Tradition und Innovation auf besondere Weise verbindet. Die Hoffnung der Beteiligten: dass sich das Gebiet zu einem lebendigen, artenreichen Naturraum entwickelt, der Hannovers Stadtgeschichte ebenso würdigt wie seine ökologische Zukunft.

Bildnachweis: LHH, OpenStreetMap

2 Gedanken zu „Wasserbüffel, überall Wasserbüffel“

  1. Bei mir löst das Projekt ambivalente Gefühle aus.
    Für das Projekt wird der gesamte Bereich der mehrteiligen ‘Großen Koppel’ und auch der, bei zahlreichen Spaziergängern und Hundebesitzern beliebte naturnahe Trampelpfad entlang der Leine abgesperrt. Auch ein Teil der, vermutlich als Ausgleich gepflanzten Obstbäume wird mit abgesperrt (12 Bäume) . Ich schätze die Natur dort sehr, ihr selbst und mir zuliebe. Das Gebiet ist kein streng geschütztes Naturschutzgebiet im engeren Sinne, sondern ‘nur’ Teil des Landschaftsschutzgebietes H 76. Ein im innerstädtischen Bereich gelegenes LSG soll auch immer der menschlichen Naherholung dienen. Für die Menschen bleibt jetzt in dem Gebiet nur der eine befestigte gerade Weg als ‘Zuschauer’ der Natur, ein recht reduziertes Naturerlebnis. Wenn der Elektrozaun keine vorgeschaltete, nicht elektrifizierte 2. Zaunreihe bekommt, müsste man zudem auch Kinder immer zurückhalten.
    Die Pressemitteilung der Stadt stellt das Projekt als Umsetzung von vielfachen Bürgerwünschen dar, das halte ich für mindestens stark vereinfacht.
    Meine Frage: wurde das Vorhaben in den kommunalen Gremien vorgestellt und besprochen? Standen Varianten zur Diskussion, vielleicht einige Teilbereiche oder den Uferweg für Spaziergänger zu erhalten?
    Es gibt meines Erachtens auch die Möglichkeit, nicht öffentlich gepflegte Naturwaldparzellen/Wege durch Schilder mit den damit verbunden Risiken zu kennzeichnen, und das Betreten in die Eigenverantwortlichkeit der Menschen zu übertragen.

    Dass es Teil eines FFH Gebietes ist, sagt nicht, dass es strenger geschützt ist, als das LSG. Die Schutzzwecke, Verbote etc. der LSG Verordnung sind hier maßgeblich; sie dienen u.A. dazu, die FFH Richtlinie umzusetzen.
    In der LSG Verordnung steht wörtlich : “Neben seiner hervorzuhebenden Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz spielt das LSG aufgrund seiner teilweisen Stadtnähe, der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit ebenfalls eine große Rolle für die naturverträgliche Erholungsnutzung” Ein Schutzzweck ist laut Verordnung: “die Erhaltung des Gebietes aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung”. Nur wird leider die Umsetzung dieser Rolle bzw. dieses Schutzzweckes in der Folge dann nicht weiter verfolgt bzw. konkretisiert.

    Die Region Hannover kann auch immer auf Antrag Ausnahmen von den Verboten erlassen, wenn “dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art , notwendig ist oder ….” .
    Der Wasserbüffel selbst gehört hier übrigens nicht zu den schützenswerten einheimischen Tieren und die Oberflächengestalt durch aufgraben und ablagern zu verändern, ist laut Verordnung hier eigentlich auch ausdrücklich verboten. Es kommt immer darauf an, was man für wen erreichen will; die Verordnung ließe verschiedene Ziele zu.

    • Ich bin ganz froh darüber. Der Weg war zwar schön, allerdings war dort im Sommer immer mehr Müll und Hundebesitzer haben ihre Hunde trotz Leinenpflicht frei laufen lassen. Für die Natur ist es so sicherlich besser

Die Kommentare sind geschlossen.

2 Gedanken zu „Wasserbüffel, überall Wasserbüffel“

  1. Bei mir löst das Projekt ambivalente Gefühle aus.
    Für das Projekt wird der gesamte Bereich der mehrteiligen ‘Großen Koppel’ und auch der, bei zahlreichen Spaziergängern und Hundebesitzern beliebte naturnahe Trampelpfad entlang der Leine abgesperrt. Auch ein Teil der, vermutlich als Ausgleich gepflanzten Obstbäume wird mit abgesperrt (12 Bäume) . Ich schätze die Natur dort sehr, ihr selbst und mir zuliebe. Das Gebiet ist kein streng geschütztes Naturschutzgebiet im engeren Sinne, sondern ‘nur’ Teil des Landschaftsschutzgebietes H 76. Ein im innerstädtischen Bereich gelegenes LSG soll auch immer der menschlichen Naherholung dienen. Für die Menschen bleibt jetzt in dem Gebiet nur der eine befestigte gerade Weg als ‘Zuschauer’ der Natur, ein recht reduziertes Naturerlebnis. Wenn der Elektrozaun keine vorgeschaltete, nicht elektrifizierte 2. Zaunreihe bekommt, müsste man zudem auch Kinder immer zurückhalten.
    Die Pressemitteilung der Stadt stellt das Projekt als Umsetzung von vielfachen Bürgerwünschen dar, das halte ich für mindestens stark vereinfacht.
    Meine Frage: wurde das Vorhaben in den kommunalen Gremien vorgestellt und besprochen? Standen Varianten zur Diskussion, vielleicht einige Teilbereiche oder den Uferweg für Spaziergänger zu erhalten?
    Es gibt meines Erachtens auch die Möglichkeit, nicht öffentlich gepflegte Naturwaldparzellen/Wege durch Schilder mit den damit verbunden Risiken zu kennzeichnen, und das Betreten in die Eigenverantwortlichkeit der Menschen zu übertragen.

    Dass es Teil eines FFH Gebietes ist, sagt nicht, dass es strenger geschützt ist, als das LSG. Die Schutzzwecke, Verbote etc. der LSG Verordnung sind hier maßgeblich; sie dienen u.A. dazu, die FFH Richtlinie umzusetzen.
    In der LSG Verordnung steht wörtlich : “Neben seiner hervorzuhebenden Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz spielt das LSG aufgrund seiner teilweisen Stadtnähe, der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit ebenfalls eine große Rolle für die naturverträgliche Erholungsnutzung” Ein Schutzzweck ist laut Verordnung: “die Erhaltung des Gebietes aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung”. Nur wird leider die Umsetzung dieser Rolle bzw. dieses Schutzzweckes in der Folge dann nicht weiter verfolgt bzw. konkretisiert.

    Die Region Hannover kann auch immer auf Antrag Ausnahmen von den Verboten erlassen, wenn “dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art , notwendig ist oder ….” .
    Der Wasserbüffel selbst gehört hier übrigens nicht zu den schützenswerten einheimischen Tieren und die Oberflächengestalt durch aufgraben und ablagern zu verändern, ist laut Verordnung hier eigentlich auch ausdrücklich verboten. Es kommt immer darauf an, was man für wen erreichen will; die Verordnung ließe verschiedene Ziele zu.

    • Ich bin ganz froh darüber. Der Weg war zwar schön, allerdings war dort im Sommer immer mehr Müll und Hundebesitzer haben ihre Hunde trotz Leinenpflicht frei laufen lassen. Für die Natur ist es so sicherlich besser

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