Ab Montag: Bewohnerparkzonen in der Calenberger Neustadt

Calenberger-Straße-Luftaufnahme HMHIm vergangenen Jahr wurde die Einführung von Bewohnerparkplätzen in der Calenberger Neustadt sowohl vom Bezirksrat Mitte als auch vom Rat der Landeshauptstadt beschlossen. Die neuen Parkzonen werden ab Montag, dem 3. März 2025, in Betrieb genommen. Die Einrichtung der Bewohnerparkzonen F, G und H in der Calenberger Neustadt ist abgeschlossen.

Die Beschilderung, die notwendigen Parkscheinautomaten und die Fahrbahnmarkierungen wurden installiert. In der kommenden Woche werden die Bewohnerparkzonen schrittweise in Betrieb genommen, wie bereits im November 2024 mit einer Anliegerinformation angekündigt.

Unter www.bürgeramt-hannover.de findet man hilfreiche Informationen zur Antragstellung für Bewohnerparkausweise, auch eine Onlinebeantragung ist möglich.

Der Antrag wird zeitnah bearbeitet und innerhalb von ca. zwei Wochen an die hannoversche Meldeanschrift zugesandt.

Was wird für einen Online-Antrag benötigt?

Schild weist Bewohnerparkzone aus
Schild Bewohnerparkzone

Für die Beantragung einer Bewohnerparkzone in Hannover sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Meldeanschrift in einer hannoverschen Bewohnerparkzone
  2. Daten für eine Bezahlung mit PayPal, Kreditkarte oder giropay
  3. Personalausweis oder Pass
  4. Kfz-Zulassungsbescheinigung
  5. Eine Nutzungsbescheinigung, sollten regelmäßiger Fahrzeugnutzer und Fahrzeughalter nicht identisch sein

Sollte eine potenziell berechtigte Person noch nicht in Hannover angemeldet sein oder die Online-Beantragung aus anderen Gründen nicht funktionieren, können diese Bürger zur Beantragung in das Bürgeramt ihrer Wahl kommen. Es kann dafür ein Termin gebucht werden, es ist auch möglich oder an einem Donnerstag mit Wartezeit ein Bürgeramt aufzusuchen (außer Bürgeramt Schützenplatz). Innerhalb der Zonen gibt es drei verschiedene Angebote.

In einigen Zonen können Bewohner, die einen kostenpflichtigen Bewohnerausweis besitzen und diesen im Fahrzeug hinter der Frontscheibe ausgelegt haben, gebührenfrei parken (Trennprinzip). In anderen Zonen haben Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis eine gebührenfreie Parkmöglichkeit, während Besucher eine Parkgebühr zahlen (Mischprinzip). Darüber hinaus gibt es weitere Straßenabschnitte, in denen eine reine Parkscheinregelung gilt. In diesem Fall müssen sowohl Besucher als auch Bewohner innerhalb der auf der Beschilderung ausgewiesenen Bewirtschaftungszeit einen Parkschein ziehen. Die jeweils gültigen Regelungen sind aus der Beschilderung vor Ort ersichtlich.

Das könnte auf eine mögliche Zukunft der Parksituation in Linden hinweisen.

Quelle: Landeshauptstadt Hannover

Bildnachweis: HMH, Martin Illmann

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