Wasserstadt: Vertretbare Mittel der Amtsermittlung deutlich ausgeschöpft

Baustelle Wasserstadt LimmerAffront des städtischen Baudezernats: Die Verwaltung empfiehlt den Ratspolitkern, die vom Stadtbezirksrat Linden-Limmer gemachten Vorschläge zur Wasserstadt zurückzuweisen.

Es geht um die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 1536 „Wasserstadt Limmer West“, der die rechtliche Grundlage für den zweiten Bauabschnitt der Großsiedlung liefern soll. Konfliktthemen zwischen Investor Papenburg und Bauverwaltung auf der einen und Bürgerinitiative und Lokalpolitikern anderseits sind insbesondere die Dichte der Bebauung und die Zukunft der denkmalgeschützten Altgebäude. Es hatte dazu auf der letzten Sitzung des Stadtbezirksrats Linden-Limmer quer über alle Parteien in insgesamt 10 Punkten ein einstimmiges Votum gegeben.

„Ich bin stolz, dass wir eine Einheit hinbekommen haben“, sagt im Nachhinein Bezirksbürgermeister Rainer Grube. Doch die Stadtverwaltung mag diesem einheitlichen Votum aus Linden-Limmer nicht folgen. Die jetzt vom Baudezernat erstellte „Drucksache Nr. 1331/2023 E1“ zu den Änderungsanträgen des Stadtbezirks hat es in sich: „Es wird vorgeschlagen, dem Antrag nicht zu folgen“, so der wiederkehrende Kernsatz darin.

Nach Meinung der Verwaltung soll es im zweiten Bauabschnitt bei der geplanten „Nachverdichtung“ bleiben. Zielsetzung sei es, dort etwa 1.350 Wohneinheiten zu bauen, was von einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2015 abweicht. Damals war eine Obergrenze von maximal 1.800 Wohnungen für die gesamte Wasserstadt vorgegeben worden. „Die Dichte ist angemessen, um sowohl dem Druck auf den Wohnungsmarkt entgegenzuwirken als auch weitgehende Kostensicherheit für die späteren Mieten zu gewährleisten“, argumentiert das Baudezernat. Auch zu den Altgebäuden werden eine erneute Prüfung und Anhörung von Gutachtern abgelehnt. „Der Sachverhalt wurde umfänglich ermittelt, sogar weit überobligatorisch“, heißt es in der jetzt verstellten Sitzungsvorlage.

Die u.a. vom Architektenbüro Meinhof aufgezeigten Konzepte für Nachnutzungsmöglichkeiten der ehemaligen Conti-Fabriken seien seitens sämtlicher Gesundheitsbehörden als „gesundheitlich nicht tragfähig“ abgelehnt worden. „Damit sind die vertretbaren Mittel der Amtsermittlung deutlich ausgeschöpft. Eine weitere Verzögerung des laufenden denkmalrechtlichen Verfahrens auf denkmalrechtliche Genehmigung des Rückbaus durch langwierige Gutachterverfahren ist rechtlich nicht statthaft. Im Übrigen besteht keine Rechtsgrundlage“, so die Verwaltung weiter. Die Durchführung einer Anhörung obliege den politischen Gremien.

„Ich weiß nicht, wie es jetzt weitergeht“, meint Rainer Grube auf Anfrage. In den nächsten Tagen werde es dazu auf verschiedenen Ebenen interne Abstimmungen geben. Gerade sei das Klima innerhalb der Ratskoalition von Grünen und SPD durch das Thema „Autoarme Innenstadt“ belastet. Zu befürchten sei, dass dieser Konflikt auch Auswirkungen auf die politischen Diskussionen zur Wasserstadt haben könnte. Am kommenden Mittwoch steht der B-Plan Nr. 1536 auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses mit dem Antrag der Verwaltung, das Verfahren fortzuführen.

Bildnachweis: MedienWerkstatt Linden