Es gibt manche zugezogene Lindener, die das besagte unter Denkmalschutz stehende Eckhaus am Schwarzen Bären Nummer 7 gar nicht ohne Gerüst kennen. Vor rund 6,5 Jahren rüstete die Stadt das besagte Gebäude zwangsweise ein und sicherte damit die Fassade, da Stücke daraus auf den darunterliegenden Fußweg gefallen waren. Inzwischen wurde einmal das Gerüst ausgetauscht und das Dach zum Teil saniert. Doch die Fassade blieb unangetastet, bis die Bauverwaltung eine Zwangsverwaltung eingerichtet hatte.
Aus rechtlicher Sicht hat der Eigentümer eine Sanierungspflicht, diese muss jedoch von der Stadt juristisch durchgesetzt werden. Was diesen dazu treibt, das Gebäude verkommen zu lassen ist unklar. Denn jegliche Presseanfragen werden nicht beantwortet. Ein Aspekt ist jedoch nachvollziehbar: Ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude kann nur mit erheblichen Auflagen und damit verbundenen sehr hohen Kosten saniert werden. Und damit sind die Besitzer zumeist überfordert.
Die Stadt verfügte nach Angaben der HAZ, dass das undichte Dach und die Anbauten fachgerecht saniert werden müssten. Dagegen widersetzte sich der Eigentümer mit einer Klage. Ende 2018 gab es ein richtungweisendes Gerichtsurteil vom Verwaltungsgericht Hannover. Es bestehe ein öffentliches Interesse an der Sanierung des Gebäudes, befanden die dortigen Richter. Dieses Urteil befugte die Stadt, einen Zwangsverwalter einzusetzen. Dieses bedeutet aber auch, dass sie bei Reinigungs- und Sanierungsarbeiten nun in Vorleistungen gehen muss.
Der eingesetzte Zwangsverwalter hatte erste Arbeiten ausführen lassen, das Müll- und Rattenproblem wurde beseitigt. Hingegen ist die Taubenwohnung im Dachgeschoss weiter offen. Vom Schwarzer Bär aus können die Tauben beim Ein- und Ausflug beobachtet werden. Nun hat der Eigentümer Befangenheitsanträge gegen eine Rechtspflegerin und den zuständigen Richter beim Amtsgericht gestellt. Darüber muss nun das Landgericht entscheiden.
Also wieder einmal Stillstand, bis zum nächsten Gerichtsurteil.