Das heißt, die Stadt verfolgte mit der Ausschreibung des Objekts für Baugruppen und der befristeten Anhand Gabe die Intention, gemeinschaftliche Wohnformen zu fördern. In dem Entwurf des Gewinnerbüros sind aber Elemente der gemeinschaftlichen Nutzung nicht erkennbar. Allein das Vorhandensein einer Baugruppe ist kein hinreichender Anhaltspunkt, dass hier Modelle des gemeinschaftlichen Zusammenwohnens zum Tragen kommen sollen.
Auch sind wir der Ansicht, dass eine ausschließliche Wohnungseigentümergemeinschaft nicht die Kriterien des Fonds der Stadt für die Sicherung von Grundstücken für gemeinschaftliches Wohnen erfüllt. Auch gegenüber anderen Eigentümergemeinschaften wäre das eine unzulässige Bevorzugung.
Wir fordern, den Grundstücksfonds für gemeinschaftliche Wohnprojektekünftig ausschließlich für genossenschaftlich organisierte oder zumindest Mischprojekte bereitzustellen, deren Konzept tatsächlich das gemeinschaftliche Wohnen betont.
Wir sind gespannt auf Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Dorschky und Regina Hennig