Das heißt, die Stadt verfolgte mit der Ausschreibung des Objekts für Baugruppen und der befristeten Anhand Gabe die Intention, gemeinschaftliche Wohnformen zu fördern. In dem Entwurf des Gewinnerbüros sind aber Elemente der gemeinschaftlichen Nutzung nicht erkennbar. Allein das Vorhandensein einer Baugruppe ist kein hinreichender Anhaltspunkt, dass hier Modelle des gemeinschaftlichen Zusammenwohnens zum Tragen kommen sollen.
Eine Verletzte bei Wohnungsbrand
Heute gegen 01:00 Uhr ist es an der Ahlemer Straße (Linden-Nord)zu einem Wohnungsbrand gekommen. Die 53-jährige Mieterin ist mit einer Rauchgasvergiftung in eine Klinik gekommen. Der entstandene Sachschaden beträgt etwa 30 000 Euro. Die Polizei geht von fahrlässiger Brandstiftung aus. Die 53-Jährige hatte in ihrem Wohnzimmer eine Kerze aufgestellt, als sie unmittelbar daneben mit einer … weiterlesen …