Stellungnahme zu Punkt-Linden-Artikel vom 17.08.2024

Ihme am Ihme-Zentrum, 22.12.2023, 16 Uhr
Ihme am Ihme-Zentrum, 22.12.2023, 16 Uhr
In einem am 17. August 2024 bei Punkt-Linden veröffentlichten Gastbeitrag widmete sich Gerd Runge, Gesellschafter der Ihmeplatz-7E-GmbH, dem Thema „Ist die Insolvenz der Ihmeplatz-7E-GmbH, dem Vermieter der Räume der Zukunftswerkstatt im Ihme-Zentrum, der Auftakt einer gefährlichen Kettenreaktion?

Torsten Jaskulski (WEG-Verwaltung, Ihme-Zentrum Hannover) und Jürgen Oppermann (Verwaltungsbeiratsvorsitzender, Ihme-Zentrum Hannover) nehmen zu dem Artikel im Folgenden Stellung:

Die in diesem Artikel getätigten Aussagen des Gerd Runge entsprechen nicht den Tatsachen. Wir erlauben uns, den richtigen Sachverhalt darzustellen:

Kostenanteil für die Instandsetzung des Sockelgeschosses

Der Vergleich, dem die Eigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum Hannover am 15. Januar 2020 mehrheitlich zugestimmt hat, wurde nicht von dem Verwaltungsbeirat Jürgen Oppermann und den Verantwortlichen der Projekt IZ Hannover GmbH ausgehandelt. Die Erarbeitung erfolgte durch den Rechtsanwalt der Gemeinschaft, dem Verwalter Torsten Jaskulski sowie Jürgen Oppermann als Bevollmächtigter der Klägerin zu Aktenzeichen 481 C 11940/16. Der Entwurf wurde der Projekt IZ Hannover GmbH, vertreten durch die Kanzlei White & Case LLP, zur Prüfung vorgelegt. Mit Versendung der Einladung zur großen Eigentümerversammlung zum 15. Januar 2020 wurde allen Raumeigentümer:innen, auch der Ihmeplatz-7E-GmbH, der Vergleich zur Kenntnisnahme vorgelegt. Zwei Eigentümer:innen klagten gegen den Mehrheitsbeschluss zum Abschluss des Vergleichs, zogen jedoch die Klage zurück, sodass der Vergleich Rechtswirksamkeit erlangte. Die Miteigentümerin Ihmeplatz-7E-GmbH hatte demnach genügend Zeit, an der Willensbildung vor der Eigentümerversammlung am 15. Januar 2020 mitzuwirken. Die Ihmeplatz-7E-GmbH ist auch nicht der Anfechtungsklage der beiden Eigentümer:innen beigetreten und somit wurden die Vergleichsinhalte/-regelungen akzeptiert.

Ebenfalls kann der Einwurf des Gerd Runge nicht verfangen, dass die Ihmeplatz-7E-GmbH von den Vertragsverhandlungen ausgeschlossen war. Lediglich die im Rechtsstreit zu Aktenzeichen 481 C 11940/16 beteiligten Parteien sind vom Gericht aufgefordert worden, einen Vergleich abzuschließen und haben somit an der Erstellung des Gerichtlichen Vergleichs mitgewirkt.

Gerd Runge weist fälschlicherweise darauf hin, dass die Gewerbeigentümer:innen an den Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung des Sockelgeschosses übervorteilt werden, während die Wohnungseigentümer:innen ungerechtfertigterweise von den Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung des Sockels freigestellt wurden. Nach der im Ihme-Zentrum Hannover geltenden Teilungserklärung sind ausschließlich die Raumeigentümer:innen Gewerbe zur Tragung der Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung des Sockelgeschosses verpflichtet, während ausschließlich die Wohnungseigentümer:innen die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnhäuser tragen.

Der gerichtliche Vergleich hat keinen Einfluss auf die Kostentragung der Teilungserklärung, sondern regelt lediglich die Vorgehensweise und Zahlungsmodalitäten zur beschlossenen Sanierung des Sockelgeschosses.

Mit der Unterschrift der Ihmeplatz-7E-GmbH unter dem Kaufvertrag im Mai 2017 hat die Ihmeplatz-7E-GmbH den Inhalt der Teilungserklärung anerkannt und sich verpflichtet, den geltenden Kostentragungsschlüssel einzuhalten.

Die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, das gemeinschaftliche Eigentum instand zu setzen und instand zu erhalten, um dies vor dem Verfall zu schützen. Dass im Ihme-Zentrum ein dringlicher Handlungsbedarf besteht, dürfte hinlänglich bekannt sein.

Entgegen der Darstellung des Gerd Runge ist es der Verwaltung als Treuhänderin der Gemeinschaft rechtlich nicht möglich, einem Moratorium zuzustimmen, das einzelne Eigentümer:innen oder Eigentümergruppen von Zahlungen zur Instandhaltung und Instandsetzung freistellt oder auf unbestimmte Zeit aussetzt.

Auswirkung auf alle Eigentümer:innen

Die Gesellschafter:innen der Ihmeplatz-7E-GmbH können lediglich ihre Gesellschaftereinlage verlieren, während ca. 500 Eigentümer:innen vollumfänglich mit ihrer Immobilie und ihrem Privatvermögen haften und dies im schlimmsten Fall verlieren. Die Hausgeldausfälle aufgrund der Zahlungsunfähigkeit der Projekt IZ Hannover GmbH werden derzeit als Liquiditätsumlage auf alle Eigentümer:innen umgelegt. Dies bedeutet für eine 100 qm Wohnung eine Zusatzbelastung von 487 EUR monatlich, während auf jeden einzelne:n Gesellschafter:in der Ihmeplatz-7E-GmbH ein Betrag von 45 EUR monatlich entfallen würde.

Verschwundene Gelder?

Gerd Runge merkt an, dass die Ihmeplatz-7E-GmbH zur Sanierung des Sockels schon 50.000 EUR bezahlt hat. Wonach nach seinen Angaben anscheinend 25.000 EUR korrekt verwendet wurden und die übrigen 25.000 EUR für die Planung des Einkaufszentrums sowie im Sondereigentum der Projekt IZ Hannover GmbH verschwunden sind. Bereits im Jahr 2021 wurde durch die Wohnungs- u. Teileigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum Hannover gegen die IhmepIatz-7E-GmbH Klage bei Gericht eingereicht, um die fälligen Zahlungen zur Sanierung des Sockelgeschosses gerichtlich einzufordern. Mit dem Vorwurf, dass die geleisteten Zahlungen nicht ordnungsgemäß verwendet wurden, konnte die Ihmeplatz-7E-GmbH bei Gericht nicht durchdringen. An dieser Stelle wird hier auf das Aktenzeichen 481 C 7136/21 verwiesen.

Erläuterung der Regelung

Im rechtswirksamen Vergleich ist festgelegt, dass bei jedem zu erstellendem Gewerk der Verwalter dem Verwaltungsbeirat, die durch einen Fachplaner geprüfte Angebote zur Entscheidung der Auftragsvergabe vorlegt. Hierzu der erläuternde Hinweis, dass der Verwaltungsbeirat sich aus gewählten Wohnungs- und Gewerbeeigentümer:innen zusammensetzt. Während bzw. nach Beendigung der Baumaßnahme prüft eine eingesetzte Bauüberwachung die Erstellung des beauftragten Gewerks und die Rechnungslegung. Jedem:r Raumeigentümer:in war es stets möglich, die vorliegenden Unterlagen einzusehen sowie auch die Ihmeplatz-7E-GmbH davon Gebrauch gemacht hat.

Im Hinblick auf eine objektive Wahrnehmung in der Eigentümergemeinschaft und in der Öffentlichkeit ist es notwendig, die von Gerd Runge getroffenen Behauptungen richtigzustellen. Die von den Verfassern in dieser Richtigstellung gemachten Angaben halten einer Nachprüfung stand.

Hinweis: Die Punkt-Linden-Redaktion hat mit der Veröffentlichung beider Artikel den Verfassern die Möglichkeit eingeräumt, ihre jeweilige Sichtweise hier darzustellen.

Bildnachweis: Ralf Borchardt

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