Die Region Hannover hat angekündigt, dass ab dem 6. Juli 2023 mit einer Allgemeinverfügung die Bewässerung von Grünflächen, Gärten, Felder und Sportanlagen beschränkt wird. Damit reagiere man auf den historisch niedrigen Grundwasserstand im Raum Hannover. Ab dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ist es dann bei Temperaturen über 24° Celsius während der Tagesstunden von 11:00 bis 18:00 Uhr untersagt, Grünflächen mit stationären oder mobilen Anlagen zu bewässern. Dies gilt sowohl für land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche Parks und Sportanlagen, als auch den heimischen Garten oder die eigene Parzelle in der Gartenkolonie. Dabei ist es auch unerheblich, ob das Wasser aus dem öffentlichen Netz oder einem eigenen Brunnen entnommen wird.
Region spricht von weitreichenden Auswirkungen
Von der Maßnahme betroffen sind neben privaten Hausgärten auch die Sportanlagen und die Kleingartenkolonien in Linden-Limmer. Letzte sind mehrheitlich in Linden-Süd am Lindener Berg angesiedelt. Eine eigene Übersichtskarte im Geo-Informationssystem Hannover-GIS zeigt die Kleingärten in Hannover.
„Mit der Allgemeinverfügung wollen wir dazu beitragen, Wasser zu sparen und so der Verschärfung der Situation hinsichtlich der fortlaufenden Zehrung unseres Wasserdargebots im Zuge des festzustellenden Klimawandels entgegenwirken“, sagt Regionspräsident Steffen Krach: „Eine Einschränkung der Beregnung trägt hierzu bei. Wasser, das tagsüber ab der Temperaturmarke 24 Grad Celsius eingesetzt wird, verdunstet zum großen Teil ungenutzt.“
Jens Palandt, Dezernent für Umwelt, Klima, Planung und Bauen der Region Hannover, betont, die Region Hannover sei sich über die weitreichenden Auswirkungen der Allgemeinverfügung bewusst. Man habe vorab einen Dialog mit dem Landvolk und dem Regionssportbund geführt und dabei wesentliche Hinweise bekommen. Diesen Austausch wolle man zur gemeinsamen Suche nach Lösungen fortsetzen. Man sei jedoch zum Handeln gezwungen, da eine Entspannung der Wetterlage nicht absehbar sei. Palandt appelliert an Einwohnerinnen und Einwohner, während Hitze-Phasen verantwortungsbewusst und sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen. In ihrer Pressemitteilung anlässlich der kommenden Allgemeinverfügung weist die Region in ungewohnt deutlichem Ton darauf hin, dass Verstöße teuer werden können: Bußgelder von bis zu 50.000 € seien möglich, er werde „anlassbezogen Kontrollen“ geben. Sonst gerne in solchem Kontext verwendete Begriffe wie „Aufklärung“ oder „Sensibilisierung“ bleiben hier außen vor.
Defizitärer Trend bei Wasserbilanz
Hintergrund der Maßnahme ist eine Auswertung vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten – und Naturschutz (NLWKN) vorgelegter Messdaten. Diese zeigen einen historisch niedrigen Grundwasserstand in der Region Hannover. Der defizitäre Trend bei der Wasserbilanz setzte sich nach den Trockenjahren 2018, 2019 und 2020 auch im Jahr 2022 fortgesetzt.
Die Allgemeinverfügung wird bis zum 30. September 2023 gelten. Die Region weist aber darauf hin, dass sie bei einer Entspannung der Situation auch vorzeitig wieder aufgehoben würde. Ab dem 5. Juli kann man die Verfügung im vollständigen Wortlaut unter folgendem Link finden: https://bekanntmachungen.region-hannover.de/allgemeinverfuegungen. Auf Nachfrage, warum die Allgemeinverfügung noch nicht einsehbar sei, teilte die Region mit, dass man daran derzeit noch gearbeitete.
Die Region Hannover als zuständige untere Wasserbehörde verweist auch darauf, dass schon andere, niedersächsische Landkreise wie Nienburg, Vechta, Peine oder Grafschaft Bentheim entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Ressource Wasser in Kraft setzen. So haben sich die unteren Wasserbehörden in Niedersachsen mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz dahin gehend abgestimmt, dass landesweit möglichst gleiche Regelungen getroffen werden sollen.
Historisch
Nicht nur die niedrigen Grundwasserpegel sind historisch: Eine solch einschneidende Maßnahme zum Wassersparen hat es laut Region Hannover bisher noch nicht gegeben.
Unklarheit herrscht auch noch bei den Herrenhäuser Gärten, inwieweit die Verfügung Auswirkungen haben wird. Dies müsse man noch prüfen. Die Gärten werden mit Umweg über die Graft mit Wasser aus der Leine bewässert. Dafür bestehen eigentlich besondere, unveräußerliche Rechte noch aus dem 18. Jahrhundert. Die in Linden hergestellten, historischen Pumpen in der Wasserkunst befördern das Wasser aus der Leine in die Graft des Großen Gartens.