Mitnahmeverbot von E-Scooter in Bus- und Bahnen in Hannover

Regiobus Bus 700 Brücke Wunstorfer Straße
Symbolbild
Ab dem 1. April werden im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) neue Regelungen wirksam, die sowohl die Beförderungsbedingungen als auch die Tarifbestimmungen betreffen. Eine der markantesten Änderungen ist das Mitnahmeverbot von E-Scooter (Elektrotretrollern) bei den Verkehrsanbietern ÜSTRA und regiobus.

Diese Maßnahme, die ab dem 1. April 2024 in Kraft tritt, zielt darauf ab, die Sicherheit der Fahrgäste zu erhöhen. Sie betrifft alle Stadtbahnen und Busse von ÜSTRA und regiobus, einschließlich des bedarfsorientierten Busangebots sprinti. Elektrotretroller stellen, laut der Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), ein Sicherheitsrisiko im öffentlichen Nahverkehr dar. Ausgangspunkt dafür waren Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen unter anderem in London, Barcelona und Madrid. Diese würden verursacht durch die verbauten Lithium-Ionen-Akkus in den Rollern, die ein hohes Brand- und Explosionsrisiko bergen, sowie eine Gefährdung durch schädliche Rauchentwicklung bei einem Brandfall darstellen können. Diese Einschätzung basiert auf unabhängigen brandschutztechnischen Gutachten, die insbesondere nach Vorfällen mit Akku-Bränden und -Explosionen in öffentlichen Verkehrsmitteln initiiert wurden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieses Verbot nicht für alle elektrisch betriebenen Fortbewegungsmittel gilt. Pedelecs, E-Bikes, Elektro-Rollstühle und spezielle vierrädrige Elektromobile für Personen mit Mobilitätseinschränkungen, die manchmal auch als „E-Scooter“ bezeichnet werden, sind von diesem Verbot ausgenommen. Der Grund dafür liegt in den deutlich höheren Sicherheitsstandards, denen die Akkus dieser Fahrzeuge entsprechen müssen, wodurch sie ein geringeres Risiko für die Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr darstellen.

Quelle: Pressemitteilung regiobus Hannover

Bildnachweis: Martin Illmann