Auf Facebook kontrovers diskutiert wurde eine Fahrrad-Garage in der Wittekindstraße (Linden-Mitte). Dieses einem Gewächshaus nicht ganz unähnliche Konstrukt aus Plexiglas und einem Tragwerk aus Aluminium wurde dort auf einer vormals zum Parken genutzten Fläche aufgestellt. Die Garage ist abschließbar und kann nur durch einen begrenzten Personenkreis benutzt werden. Punkt-Linden hat sich das vor Ort angeschaut und erkundigt, unter welchen Umständen man solch ein Fahrrad-Unterstand im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen kann.
Nur bei Bedarf
Die Stadtverwaltung teilte dazu mit, die Aufstellung der Garage in der Wittekindstraße hätte eine Privatperson beantragt. Wer auch so einen Unterstand im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen wollen, müsse sich zunächst an den Ökostadt e.V. wenden. Im Rahmen eines Ortstermins würde dann geprüft, ob die Antragstellenden keine anderen, zumutbaren Unterbringungsmöglichkeiten für ihre Fahrräder hätten. Außerdem muss eine geeignete Fläche für die Aufstellung der Garage vorhanden sein. Nach Antragsbewilligung kann dann die eigentliche Aufstellung erfolgen, die aber mit einer nicht unerheblichen Palette von Auflagen verknüpft ist. Beispielsweise muss man das „Bauwerk“ auf Verlangen auch wieder entfernen, z. B. wenn Bauarbeiten dies erfordern. Ein Auszug aus den Anforderungen:
„Es sollen gegen Vandalismus gesicherte Fahrrad-Garagen in geschlossener Bauweise errichtet werden, die nicht höher als 160 cm sein dürfen und Platz für gemeinschaftliches Abstellen von mindestens fünf Standardfahrrädern bieten. Sie sollen entweder in der Farbe RAL 90061 gehalten werden (ähnliche Anthrazittöne sind gegebenenfalls möglich) oder durchsichtig in Kunststoff. Fahrrad-Garagen sollen grundsätzlich im öffentlichen Raum auf Kfz-Stellplätzen errichtet werden. Dabei sind öffentliche Belange (z.B. der Feuerwehr, Stadtentwässerung) zu beachten. „
Und was kostet der Spaß?
Die Kosten für die Garage und deren Aufstellung trägt der Antragsteller. Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Fläche fallen laut Stadt nicht an. Wir haben uns natürlich auch beim Hersteller der Garage in der Wittekindstraße nach dem Preis erkundigt. Mit rund 5000 € ist man inklusive Lieferung und Aufstellung dabei.
Übrigens gingen bisher keine Beschwerden bei der Stadt über diese ungewohnte Umfunktionierung von KFZ-Parkfläche ein. Auch die Herstellerfirma hat bisher keine Anfeindungen durch radikalisierte Automobilisten erfahren. Wer sich selbst für so einen Fahrrad-Unterstand interessiert, findet hier weitere Informationen oder kann sich per E-Mail direkt an den Ökostadt e.V. wenden: Fahrradgarage@oekostadt.de.
Und was ist mit Berlin?
Wie die Berliner Senatsverwaltung unlängst verlautbarte, können in Berlin ab dem 1. Januar Fahrräder, E-Roller, Lastenräder und Motorräder gebührenfrei auf Autostellplätzen geparkt werden. Dies begründete man damit, mehr Sicherheit auf den Gehwegen geschaffen zu wollen. Laufend würden dort Leihräder und E-Scooter Fußwege blockieren und gefährdeten damit Fußgängerinnen und Fußgänger. In Hannover kommentiert man das so:
„Die Ideen aus Berlin sind in Hannover nicht bekannt. Grundsätzlich müssen in Hannover für das Abstellen von E-Rollern, Fahrrädern und Lastenrädern im öffentlichen Straßenraum keine Parkgebühren entrichten werden. Nach Auffassung der Verwaltung wäre ein derartiges Vorgehen (Abstellen von o.g. Fahrzeugen am Fahrbahnrand, außerhalb entsprechend gekennzeichneter und ausgeschilderter Flächen) nicht zulässig (wegen fehlender Beleuchtungseinrichtung). Die StVO lässt dies aus unserer Sicht nicht zu (auch in Berlin nicht).“
1 In der Antwort der Pressestelle wurde wohl versehentlich eine falsche RAL-Farbnummer angegeben, da RAL9006 Weißaluminium nicht anthrazit-ähnlich ist.