Das heißt, die Stadt verfolgte mit der Ausschreibung des Objekts für Baugruppen und der befristeten Anhand Gabe die Intention, gemeinschaftliche Wohnformen zu fördern. In dem Entwurf des Gewinnerbüros sind aber Elemente der gemeinschaftlichen Nutzung nicht erkennbar. Allein das Vorhandensein einer Baugruppe ist kein hinreichender Anhaltspunkt, dass hier Modelle des gemeinschaftlichen Zusammenwohnens zum Tragen kommen sollen.
Kein Abriss der Limmerstraße 98
Limmerstraße 98 Kein Abriss dieses Hauses Dieses Haus ist unlängst verkauft worden und steht unmittelbar vor dem Abriss! – So wurde gerade im Bezirksrat berichtet. – Entstehen sollen nun 7 „moderne Eigentumswohnungen“ in 0815 – Bauweise wie schon an anderer Stelle der Limmerstraße. Ohne Rücksicht auf die gewachsene Umgebung und Stadtteilbedürfnisse. Es gibt zahlreiche Bau- … weiterlesen …