Der Umtausch des grauen oder rosafarbenen Führerscheins ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei gibt es Fristen, bis wann ein Umtausch auf den EU-Kartenführerschein erfolgt sein muss, Punkt-Linden berichtete. Die Fristen richten sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers und sind gestaffelt. Geburtsjahrgänge vor 1953 müssen bis 19. Januar 2033 den Umtausch beantragen.
Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 galt bereits bis 19. Juli 2022 der Stichtag, die Jahrgänge 1959 bis 1964 mussten bis zum 19. Januar 2023 auf den EU-Kartenführerschein umstellen. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 sind bis 19. Januar 2024 und die Jahrgänge von 1971 sowie später sind bis 19. Januar 2025 aufgefordert, die Umstellung ihres grauen oder rosafarbenen Führerscheins zu beantragen.
Die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover bietet dazu ab gestern, 1. September 2023, einen weiteren Online-Service an. Einwohner mit Erstwohnsitz im Gebiet der Landeshauptstadt haben die Möglichkeit, den Umtausch Ihres alten grauen oder rosafarbenen Führerscheins gegen den EU-Kartenführerschein online zu beantragen.
Über die Website (Teil des Angebotes von Hannover.de) oder über das Serviceportal der Landeshauptstadt Hannover gelangen Einwohner zum Online Antragsverfahren. Daran angeschlossen ist auch ein E-Payment-System zum Begleichen der Antragsgebühr in Höhe von 25,30 Euro.
Quelle: Landeshauptstadt Hannover