
Eine neue Stellplatzsatzung soll den Wohnungsbau in Hannover kostengünstiger machen und die nachhaltige Mobilitätsentwicklung für mehr Klimaschutz fördern. Weil sich die Vorgaben auf die Entwicklung in den 51 Stadtteilen auswirken, stellt die Verwaltung das Regelwerk aktuell in den 14 Stadtbezirksräten zur Diskussion. Das Gremium für Linden-Limmer hat dieses in der Sitzung am 8. Oktober einstimmig beschlossen.
Vom Kfz-Stellplatz zum Masterplan Mobilität
2019 hatte der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, eine Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet mit auf Hannover zugeschnittenen Regelungen für den Nachweis der Kfz-Stellplätze bei Neubauvorhaben aufzustellen. Seit damals haben sich zentrale Eckpunkte für die Planung verändert: Die Folgen des Klimawandels sind für die Stadtgesellschaft immer spürbarer. Um schneller mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, brauchen Bauträger in Niedersachsen seit Juli 2024 notwendige Stellplätze für Wohnraum nicht mehr nachzuweisen. Diese Regelung gilt auch in Hannover. Seit 2023 hat die Stadt mit Fachöffentlichkeit, Interessenverbänden und Bürger*innen den „Masterplan Mobilität 2035“ erarbeitet und inzwischen veröffentlicht. Die neue Stellplatzsatzung folgt dem zentralen Leitsatz des Masterplans: „Die Landeshauptstadt Hannover gestaltet eine zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität für alle.“
Chancen für Carsharing und Radverkehr

Die neue Satzung will nachhaltige Stadtentwicklung mit zeitgemäßer, klimafreundlicher Mobilitätsplanung verbinden, damit in den Stadtquartieren lebenswerte Straßenräume entstehen können und sich die klima- und gesundheitsschädlichen Emissionen des Autoverkehrs verringern. Gestärkt werden deshalb Carsharing-Angebote und der Radverkehr mit umfangreichen Vorgaben für Fahrradabstellanlagen. Berücksichtigt werden sollen Trends zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs auf Bestellung wie sharing, on demand, ride pooling oder ride haling .
Linden-Limmer in der Drei-Zonen-Stadt

Das Stadtgebiet ist auf der Basis von städtebaulichen und verkehrsbezogenen Kriterien in drei Zonen, abhängig von der Entfernung zur Stadtmitte, eingeteilt.
- Zone A ist die Stadtmitte bis zum Cityring Hamburger Allee, Berliner Allee, Schiffgraben, Friedrichswall, Leibnizufer, Brühlstraße, Schlosswender Straße und Arndtstraße.
- Die Zone B mit 17 Stadtteilen und einem Teil von Hannover-Mitte schließt sich einem 3000-Meter-Gürtel an.
- Die übrigen 23 Stadtteile befinden sich in der Zone C, die weiter als 3000 Meter vom Zentrum entfernt ist.
Für die Zuordnung der Stadtteile zu den Zonen wurden außerdem die Bebauungsdichte, die Entfernung zu öffentlichen Einrichtungen, Schulen oder Kulturstätten und die Verfügbarkeit und Fahrzeiten von S-Bahn, Bus und Stadtbahn erhoben. Die Erschließung der Stadtteile für den Radverkehr und die individuelle Mobilität – gemessen an der Zahl zugelassener privater Pkw – spielten bei der Einordnung ebenfalls eine Rolle. Der Stadtbezirk Linden-Limmer mit seinen Stadtteilen Linden-Süd, Linden-Mitte, Linden-Nord und Limmer befindet sich in Zone B.
Fahrradabstellanlagen statt Pkw-Stellplätze
Die Stadt kann bei Neubauvorhaben die Zahl notwendiger Einstellplätze etwa vor Arztpraxen, Büro- oder Schulgebäuden, Krankenhäusern, Gaststätten, Sportstätten oder Pflegeeinrichtungen reduzieren, wenn
- eine überdurchschnittlich gute Erschließung mit Bussen und Bahnen nachgewiesen,
- der Radverkehr mit besonderen Fahrradabstellanlagen gefördert wird, das Bauprojekt an einer Veloroute liegt oder
- Car-Sharing-Fahrzeuge und -Stellplätze dauerhaft am Gebäude oder in unmittelbarer Nähe davon bereitgestellt werden. Die Car-Sharing-Fahrzeuge müssen von einem von der Stadt anerkannten Car-Sharing-Unternehmen kommen.
Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt die Stadt die örtlichen Gegebenheiten in den Stadtteilen.
Wie geht es weiter?
Die Verwaltung befindet sich noch mitten im Beteiligungsverfahren für die neue Satzung. Fünf Stadtbezirke müssen sich mit dem Thema noch befassen, danach folgen der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen, der Verwaltungsausschuss und die Ratsversammlung. Für die Stadtbezirke, die das Antragsdokument in die Beratung gezogen haben, ist eine erneute Befassung geplant.