Stadt will Wohnungsbau und klimafreundliche Mobilität fördern

Carshäring Platz in der Brauhofstraße
Die vorgeschriebenen Stellplätze können reduziert werden, wenn z. B. Carsharing am Gebäude oder in fußläufiger Entfernung vorhanden ist.

Eine neue Stellplatzsatzung soll den Wohnungsbau in Hannover kostengünstiger machen und die nachhaltige Mobilitätsentwicklung für mehr Klimaschutz fördern. Weil sich die Vorgaben auf die Entwicklung in den 51 Stadtteilen auswirken, stellt die Verwaltung das Regelwerk aktuell in den 14 Stadtbezirksräten zur Diskussion. Das Gremium für Linden-Limmer hat dieses in der Sitzung am 8. Oktober 2025 einstimmig beschlossen.

Vom Kfz-Stellplatz zum Masterplan Mobilität

2019 hatte der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, eine Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet mit auf Hannover zugeschnittenen Regelungen für den Nachweis der Kfz-Stellplätze bei Neubauvorhaben aufzustellen. Seit damals haben sich zentrale Eckpunkte für die Planung verändert: Die Folgen des Klimawandels sind für die Stadtgesellschaft immer spürbarer. Um schneller mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, brauchen Bauträger in Niedersachsen seit Juli 2024 notwendige Stellplätze für Wohnraum nicht mehr nachzuweisen. Diese Regelung gilt auch in Hannover. Seit 2023 hat die Stadt mit Fachöffentlichkeit, Interessenverbänden und Bürger*innen den „Masterplan Mobilität 2035“ erarbeitet und inzwischen veröffentlicht. Die neue Stellplatzsatzung folgt dem zentralen Leitsatz des Masterplans: „Die Landeshauptstadt Hannover gestaltet eine zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität für alle.“

Chancen für Carsharing und Radverkehr

Stadtmobil-Halt in der Erichstraße
Wichtig für die Stadt ist, dass die Car-Sharing-Stellplätze dauerhaft eingerichtet sein müssen und die Fahrzeuge von einem von der Stadt anerkannten Car-Sharing-Unternehmen kommen.

Die neue Satzung will nachhaltige Stadtentwicklung mit zeitgemäßer, klimafreundlicher Mobilitätsplanung verbinden, damit in den Stadtquartieren lebenswerte Straßenräume entstehen können und sich die klima- und gesundheitsschädlichen Emissionen des Autoverkehrs verringern. Gestärkt werden deshalb Carsharing-Angebote und der Radverkehr mit umfangreichen Vorgaben für Fahrradabstellanlagen. Berücksichtigt werden sollen Trends zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs auf Bestellung wie sharing, on demand, ride pooling oder ride haling.

Linden-Limmer in der Drei-Zonen-Stadt

Stadtgebiet mit drei Zonen
Die Stadt hat das Stadtgebiet für die Stellplatzsatzung in drei Zonen gegliedert.

Das Stadtgebiet ist auf der Basis von städtebaulichen und verkehrsbezogenen Kriterien in drei Zonen, abhängig von der Entfernung zur Stadtmitte, eingeteilt.

  • Zone A ist die Stadtmitte bis zum Cityring Hamburger Allee, Berliner Allee, Schiffgraben, Friedrichswall, Leibnizufer, Brühlstraße, Schlosswender Straße und Arndtstraße.
  • Die Zone B mit 17 Stadtteilen und einem Teil von Hannover-Mitte schließt sich einem 3.000-Meter-Gürtel an.
  • Die übrigen 23 Stadtteile befinden sich in der Zone C, die weiter als 3.000 Meter vom Zentrum entfernt ist.

Für die Zuordnung der Stadtteile zu den Zonen wurden außerdem die Bebauungsdichte, die Entfernung zu öffentlichen Einrichtungen, Schulen oder Kulturstätten und die Verfügbarkeit und Fahrzeiten von S-Bahn, Bus und Stadtbahn erhoben. Die Erschließung der Stadtteile für den Radverkehr und die individuelle Mobilität – gemessen an der Zahl zugelassener privater Pkw –  spielten bei der Einordnung ebenfalls eine Rolle. Der Stadtbezirk Linden-Limmer mit seinen Stadtteilen Linden-Süd, Linden-Mitte, Linden-Nord und Limmer befindet sich in Zone B.

La Muro
La Muro
Limmerstraße 39
30451 Hannover

Fahrradabstellanlagen statt Pkw-Stellplätze

Die Stadt kann bei Neubauvorhaben die Zahl notwendiger Einstellplätze etwa vor Arztpraxen, Büro- oder Schulgebäuden, Krankenhäusern, Gaststätten, Sportstätten oder Pflegeeinrichtungen reduzieren, wenn

  • eine überdurchschnittlich gute Erschließung mit Bussen und Bahnen nachgewiesen,
  • der Radverkehr mit besonderen Fahrradabstellanlagen gefördert wird, das Bauprojekt an einer Veloroute liegt oder
  • Car-Sharing-Fahrzeuge und -Stellplätze dauerhaft am Gebäude oder in unmittelbarer Nähe davon bereitgestellt werden. Die Car-Sharing-Fahrzeuge müssen von einem von der Stadt anerkannten Car-Sharing-Unternehmen kommen.

Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt die Stadt die örtlichen Gegebenheiten in den Stadtteilen.

Wie geht es weiter?

Die Verwaltung befindet sich noch mitten im Beteiligungsverfahren für die neue Satzung. Fünf Stadtbezirke müssen sich mit dem Thema noch befassen, danach folgen der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen, der Verwaltungsausschuss und die Ratsversammlung. Für die Stadtbezirke, die das Antragsdokument in die Beratung gezogen haben, ist eine erneute Befassung geplant.

Bildnachweis: Katharina Kümpel, Stadt Hannover

4 Gedanken zu „Stadt will Wohnungsbau und klimafreundliche Mobilität fördern“

  1. Wenn die Mieten, insbesondere auch die Neben- und Heizkosten, weiter ansteigen haben wir bald ein ganz anderes Problem als die Mobilität.

    Bei einem Rentenniveau von 48 % fallen in Zukunft noch mehr Menschen in die Grundsicherung.
    Damit steigen dann die Ausgaben der Kommunen und die Planungen für ein neues Mobilitätskonzept sind nicht mehr umsetzbar.

    Auch die teure Finanzierung des 365 €-Deutschlandticket ist falsch. Ein Jobticket darf auch gerne 45 € kosten, wenn im Gegenzug Geringverdiener höher bezuschusst und auch – wie in anderen Städten- Wohngeldbezieher mit einbezogen werden. Wer gut verdient muss nicht durch ein Null-€-Ticket durch andere gegenfinanziert werden, die nur gelegentlich fahren oder keine Vergünstigung durch ihren Arbeitgeber erhalten. Mobilität muss für alle erschwinglich sein!

  2. Die Stellplatzsatzung mit Einteilung in die Drei-Zonen-Stadt trat bereits im Jahr 2020 in Kraft. Neu ist – nachdem im vergangenen Jahr die NBauO geändert wurde – nichts von Bedeutung. Warum darüber diesmal die Stadtbezirke abstimmen sollen, erschließt sich mir nicht. Was ist denn, wenn ein Stadtbezirk nicht zustimmt? So oder so ist die Stellplatzordnung in der Fassung (21 Seiten inkl. Anhang) ein Bürokratiemonster. Das Grundproblem wird dadurch nicht gelöst: „Wo kommen bloß die vielen Autos her und wie werden wir sie wieder los?“ (Mobilitätsforscher Andreas Knie)

  3. Solange Wertpapiere mehr Rendite bringen als Mietwohnungen wird wohl kein Privater seine Altersvorsorge in den Bau investieren.

  4. Warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht? Ausschüsse über Ausschüsse. In allen sitzen dieselben Parteien. Und die gönnen einander nicht einmal das Zahnweh. Bloß nicht sofort handeln; der politische Gegner könnte daraus einen Vorteil erzielen. Aus dem Masterplan „Mobilität 2025“ wird ein Masterplan „Mobilität 2035“. In zehn Jahren gucken sich die Ausschussmitglieder ratlos an und verweisen auf den Masterplan „Mobilität 2045“. Demokratie ist eine wichtige Errungenschaft, wird aber auf diese Weise ad absurdum geführt.

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4 Gedanken zu „Stadt will Wohnungsbau und klimafreundliche Mobilität fördern“

  1. Wenn die Mieten, insbesondere auch die Neben- und Heizkosten, weiter ansteigen haben wir bald ein ganz anderes Problem als die Mobilität.

    Bei einem Rentenniveau von 48 % fallen in Zukunft noch mehr Menschen in die Grundsicherung.
    Damit steigen dann die Ausgaben der Kommunen und die Planungen für ein neues Mobilitätskonzept sind nicht mehr umsetzbar.

    Auch die teure Finanzierung des 365 €-Deutschlandticket ist falsch. Ein Jobticket darf auch gerne 45 € kosten, wenn im Gegenzug Geringverdiener höher bezuschusst und auch – wie in anderen Städten- Wohngeldbezieher mit einbezogen werden. Wer gut verdient muss nicht durch ein Null-€-Ticket durch andere gegenfinanziert werden, die nur gelegentlich fahren oder keine Vergünstigung durch ihren Arbeitgeber erhalten. Mobilität muss für alle erschwinglich sein!

  2. Die Stellplatzsatzung mit Einteilung in die Drei-Zonen-Stadt trat bereits im Jahr 2020 in Kraft. Neu ist – nachdem im vergangenen Jahr die NBauO geändert wurde – nichts von Bedeutung. Warum darüber diesmal die Stadtbezirke abstimmen sollen, erschließt sich mir nicht. Was ist denn, wenn ein Stadtbezirk nicht zustimmt? So oder so ist die Stellplatzordnung in der Fassung (21 Seiten inkl. Anhang) ein Bürokratiemonster. Das Grundproblem wird dadurch nicht gelöst: „Wo kommen bloß die vielen Autos her und wie werden wir sie wieder los?“ (Mobilitätsforscher Andreas Knie)

  3. Solange Wertpapiere mehr Rendite bringen als Mietwohnungen wird wohl kein Privater seine Altersvorsorge in den Bau investieren.

  4. Warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht? Ausschüsse über Ausschüsse. In allen sitzen dieselben Parteien. Und die gönnen einander nicht einmal das Zahnweh. Bloß nicht sofort handeln; der politische Gegner könnte daraus einen Vorteil erzielen. Aus dem Masterplan „Mobilität 2025“ wird ein Masterplan „Mobilität 2035“. In zehn Jahren gucken sich die Ausschussmitglieder ratlos an und verweisen auf den Masterplan „Mobilität 2045“. Demokratie ist eine wichtige Errungenschaft, wird aber auf diese Weise ad absurdum geführt.

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