Nach Brand: Landgericht weist Täter in Psychiatrie ein

Feuerwehr Küchengarten
Feuerwehreinsatz Küchengarten

Mit einem Freispruch und der Überweisung in eine Psychiatrie endete das Verfahren vor der Jugendkammer des Landgerichts Hannover für einen jungen Mann, der im Sommer 2025 eine Dachgeschosswohnung am Küchengarten (Linden-Mitte) in Brand gesetzt hatte. Weil der 20-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie leidet, waren die Richter von seiner Schuldunfähigkeit überzeugt, sagte ein Sprecher gegenüber Punkt-Linden. Bei dem Brand im TAK-Gebäude gab es keine Verletzten. Es entstand ein Sachschaden von rund 150.000 Euro.

Die Einweisung in eine psychiatrische Klinik nach § 63 StGB (Strafgesetzbuch) ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung für psychisch kranke oder seelisch behinderte Täter, die aufgrund ihres Zustands schuldunfähig oder vermindert schuldfähig sind. Die Maßnahme werde jährlich überprüft, sagt der Sprecher.

Bildnachweis: Stefan Ebers

3 Gedanken zu „Nach Brand: Landgericht weist Täter in Psychiatrie ein“

  1. Haben Sie den Artikel überhaupt gelesen? Der junge Mann ist eben nicht kriminell, sondern leider psychisch krank. Sind Sie selbst, Psychiater oder woher nehmen Sie ihr Wissen rund um die Wirkung von Psychopharmaka? Der Kommentar wirkt sehr stigmatisierend.

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  2. Es ist sicherlich richtig, einen Kriminellen von der Gesellschaft zu isolieren, und es ist auch so, dass es eine wesentliche Aufgabe der Psychiatrie ist, die Geisteskranken sicher zu verwahren.
    Aber die Situation sollte nicht verschlimmert werden. Einige Psychopharmaka steigern die Neigung zu Mord (und Selbstmord).

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  1. Haben Sie den Artikel überhaupt gelesen? Der junge Mann ist eben nicht kriminell, sondern leider psychisch krank. Sind Sie selbst, Psychiater oder woher nehmen Sie ihr Wissen rund um die Wirkung von Psychopharmaka? Der Kommentar wirkt sehr stigmatisierend.

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  2. Es ist sicherlich richtig, einen Kriminellen von der Gesellschaft zu isolieren, und es ist auch so, dass es eine wesentliche Aufgabe der Psychiatrie ist, die Geisteskranken sicher zu verwahren.
    Aber die Situation sollte nicht verschlimmert werden. Einige Psychopharmaka steigern die Neigung zu Mord (und Selbstmord).

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