Nach Brand: Landgericht weist Täter in Psychiatrie ein

Feuerwehr Küchengarten
Feuerwehreinsatz Küchengarten

Mit einem Freispruch und der Überweisung in eine Psychiatrie endete das Verfahren vor der Jugendkammer des Landgerichts Hannover für einen jungen Mann, der im Sommer 2025 eine Dachgeschosswohnung am Küchengarten (Linden-Mitte) in Brand gesetzt hatte. Weil der 20-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie leidet, waren die Richter von seiner Schuldunfähigkeit überzeugt, sagte ein Sprecher gegenüber Punkt-Linden. Bei dem Brand im TAK-Gebäude gab es keine Verletzten. Es entstand ein Sachschaden von rund 150.000 Euro.

Die Einweisung in eine psychiatrische Klinik nach § 63 StGB (Strafgesetzbuch) ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung für psychisch kranke oder seelisch behinderte Täter, die aufgrund ihres Zustands schuldunfähig oder vermindert schuldfähig sind. Die Maßnahme werde jährlich überprüft, sagt der Sprecher.

Bildnachweis: Stefan Ebers

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