Maskenpflicht in Hannovers Fußgängerzonen gilt ab Mittwoch

Fußgängerzone Limmerstraße
Symbolbild
Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen in der Region Hannover erweitert die Region als zuständiges Gesundheitsamt jetzt über eine Allgemeinverfügung die Maskenpflicht: An öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, ist ab Mittwoch, 28. Oktober 2020, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dazu gehören Fußgängerzonen, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte, Ladengebiete, Einkaufszentren sowie Einkaufsstraßen sowie die dazugehörenden Parkplätze.

Folgende Ausnahmen gelten:

  • bei der Ausübung einer andauernden beruflichen schweren körperlichen Tätigkeit,
  • für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, die ein ärztliches Attest vorweisen können, das bestätigt, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist,
  • für Kinder unter sechs Jahren,
  • bei gerichtlichen Ortsterminen,
  • während sportlicher Betätigung.

Die Ausnahmeregelung für Sporttreibende gilt ausschließlich unmittelbar während der sportlichen Betätigung. Vor und nach dem Sport muss dagegen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden – insbesondere auf Sportanlagen, in den Umkleiden sowie beim Betreten und Verlassen der Umkleiden.

Kein Alkoholverkauf von 23 bis 6 Uhr an Kiosken und im Handel

Die Allgemeinverfügung untersagt zudem den Verkauf von Alkohol zwischen 23 und 6 Uhr. Dieses Verbot galt bereits seit Freitag vergangener Woche für Gastronomiebetriebe. Die Region Hannover hat es nun auch auf alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, Kioske, Trinkhallen, Tankstellen und andere ähnliche Verkaufsstellen erweitert.

Regionspräsident Hauke Jagau ruft zu mehr Eigenverantwortung auf

Regeln Region Hannover ab Mittwoch„Ich würde mir wünschen, dass die Menschen sich unabhängig von Verordnungen und Allgemeinverfügungen so vernünftig verhalten, dass das Ansteckungsrisiko minimal ist. Wenn ich mich irgendwo aufhalte, wo ich auf andere Menschen treffe und den Abstand nicht einhalten kann, tragen ich eben eine Maske. Das ist nach jetzigem Stand der beste Weg, um sich selbst und andere zu schützen. Verordnungen, die nicht respektiert werden, helfen leider nichts. Deshalb glaube ich, dass wir mit Vorschriften maßvoll umgehen müssen und auf die Eigenverantwortung der Einwohnerinnen und Einwohner setzen sollten.“

Die jetzt erlassene Allgemeinverfügung der Region Hannover setzt die Vorgaben der seit Freitag gültigen Landesverordnung um und schärft sie nach. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 28. Oktober 2020, in Kraft.

Video-Statement von Regionspräsident Hauke Jagau

Bildnachweis: Achim Brandau, Region Hannover