Bis spätestens 2033 müssen alle Führerscheine getauscht werden

alter Lappen Führerschein
Der alte „Lappen“

Nur mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist es gestattet, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu steuern. Ein Führerschein, eine Art Beweisurkunde, fungiert als Nachweis dafür, dass eine solche Erlaubnis vorhanden ist.

Weil sichergestellt werden soll, dass alle EU-Führerscheine gleich aussehen und den aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllen, müssen spätestens bis 19.01.2033 alle Motorrad- und Auto-Führerscheine gegen eine neue Ausführung ausgetauscht sein. Die Fahrerlaubnis erlischt nicht. Der alte Führerschein wird danach ungültig. Von den insgesamt ca. 43 Millionen Führerscheinen müssen alle, außer denen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Geburtsjahrgänge vor 1953 sind von der Umtauschpflicht ausgenommen

Der Führerscheintausch läuft gestaffelt über einen längeren Zeitraum

Damit nicht alle Fahrerlaubnisinhaber gleichzeitig umtauschen, wurde eine Staffelung festgelegt. Die ist sehr übersichtlich und einfach zu verstehen, man sollte aber sein Geburts- bzw. das Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis kennen . Die Kriterien zum Führerscheintausch sind in folgender Auflistung zu finden.

  1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Stichtag des Umtauschs
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
  1. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr Stichtag des Umtauschs
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033
Einen Termin zum Tauschen können Sie direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde (Sonderaktion Führerschein, Am Schützenplatz 1) der Landeshauptstadt Hannover online mit dem Link „Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins – Ersatz / Umstellung / Änderung“ buchen. Es werden dabei der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie die Bereitschaft zum Zahlen von 30,39 Euro inkl. Versand (girocard EC) benötigt. Der ADAC bietet einen praktischen Umtauschdatum-Rechner hier.

Für Besitzer eines Internationalen oder Lkw-Führerscheins sowie Personen, die gewerblich Güter- oder Personenbeförderungen durchführen, gelten zusätzliche Bedingungen.

Und schon haben alle Fahrerlaubnisinhaber eine neue Aufgabe: den Führerschein suchen und finden, sein Geburtsdatum herausbekommen sowie anschließend das Ausstelldatum feststellen. Beim Führerschein im Scheckkartenformat ist das Ausstellungsdatum übrigens unter Punkt 4a auf der Vorderseite zu finden.

Bildnachweis: Ralf Borchardt