Heute (13.01.2023) ist Osman T. von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hannover wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem muss der 62-Jährige aus Limmer 15.000 Euro an die Tochter des Opfers zahlen. Er hatte seine Ehefrau, die sich von ihm trennen wollte, am 8. Juni des letzten Jahres mit einem Küchenmesser in einem Wohnhaus in der Straße „Auf dem Brinke“ erstochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Das Gericht konnte jedoch keine Mordmerkmale feststellen und ging davon aus, dass der Mann nicht geplant, sondern im Affekt zugestochen hatte. Der Vorwurf lautete, dass der Angeklagte möglichen Unterhaltsansprüchen entgehen und an Gold und Bargeld seiner Ehefrau kommen wollte. Der Angeklagte habe möglichen Unterhaltsansprüchen entgehen und an Gold und Bargeld seiner Ehefrau kommen wollen, so der Vorwurf. Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte schluchzend eingeräumt, dass er sich an Ausführung der Tat nicht erinnern könne, diese jedoch eingeräumt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, alle Verfahrensbeteiligten können noch dagegen Revision einlegen.