Ab Dienstag den 15. September 2020 wird bei der ÜSTRA der Begleitservice, der im August 2006 in den Stadtbahnen eingeführt wurde, in eingeschränkter Form wieder angeboten. Bei der Deutschen Bahn gibt es einen ähnlichen Service über die MSZ (Mobilitätsservice-Zentrale). Bei der ÜSTRA gelten bis auf weiteres folgende Sonderregelungen:
Zum Schutz von Mitarbeitenden und Fahrgästen können nur mobilitätseingeschränkte Fahrgäste begleitet werden, die eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Personen, die von der Tragepflicht befreit sind, können leider nicht begleitet werden. Jede Person, die den Fahrgastbegleitservice nutzt, muss einen Begleitzettel unterschreiben.
Da die überwiegende Anzahl der Fahrgastbegleitenden diese Tätigkeit aufgrund der Pandemie auf freiwilliger Basis ausübt, kann die ÜSTRA momentan nur mit einer geringeren Personalstärke planen als üblich. Sie bittet daher um Verständnis, dass es durch diese Situation zu Engpässen kommen kann und unter Umständen nicht alle Begleit-Wünsche erfüllt werden können.
Ansonsten gelten die gleichen Nutzungsbedingungen wie vor der Einstellung des Service im März dieses Jahres.
Es wird mobilitätseingeschränkten Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen sowie bei der Benutzung von Aufzügen geholfen. Auf Wunsch bringt der Begleitservice die Fahrgäste auch zu ihrem Ziel, wenn es im Bereich von etwa 500 Meter um die Haltestelle liegt oder holen diese im 500 Meter-Bereich zur Haltestelle von der Haustür ab.
Von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr kann der Begleitservice in Anspruch genommen werden. Allerdings müssen die Fahrgäste ihren Wunsch spätestens drei bis vier Tage vorher (montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr) telefonisch unter der Nummer 0511 16682693 anmelden.
Weitere Infos unter: www.üstra.de