Bädern und Saunen ab sofort wieder wärmer
Neben Bädern und Saunen sind ab sofort auch städtische Kitas und Sporthallen nicht mehr von Einschränkungen betroffen. Für die Hallen hatte die Stadt eine Höchsttemperatur von 15 Grad festgelegt. Diese Vorgabe entfällt – insbesondere mit Rücksicht auf die sportlichen Aktivitäten von Kindern und Senioren. Die Begrenzung der Raumtemperatur in Kindertagesstätten auf maximal 20 Grad wird zurückgenommen, da eine Temperatur von 21 bis 22 Grad für Kleinkinder ideal ist. Freibadbesucher*innen in Hannover können sich auf konstant warme Wassertemperaturen in den kommenden Sommermonaten einstellen. Im vergangenen Sommer hatte die Stadt die Wassererwärmung per Gasbeheizung in einigen Freibädern eingestellt. Diese Einschränkung entfällt.
Brunnen soll im April angeschaltet werden
Ab dem Frühjahr sollen die städtischen Brunnen, die im vergangenen Sommer ausgeschaltet worden waren, wieder sprudeln. Die Stadt bereitet die Inbetriebnahme für den April vor.
Fassadenbeleuchtung bleibt ausgeschaltet
„Wir müssen weiterhin sehr sensibel mit dem Thema Energie umgehen. Ziel muss es sein, den Verbrauch weiterhin so gut es geht zu reduzieren – auch mit Blick auf eine mögliche Verknappung im kommenden Winter“, erklärt Finanz- und Ordnungsdezernent Dr. Axel von der Ohe, der den Energiekrisenstab der Landeshauptstadt leitete. „Wir haben deshalb eine ganze Reihe von Maßnahmen identifiziert, die wir mittel- und langfristig als sinnvoll erachten und deshalb fortführen werden.“ Demnach bleiben die Außenbeleuchtungen von repräsentativen Gebäuden und Sehenswürdigkeiten ausgeschaltet.
Klimatisierung von Verwaltungsräumen bleibt eingeschränkt
In städtischen Verwaltungs- und Büroräumen, in Schulen und weiteren öffentlichen Einrichtungen gilt weiterhin eine maximale Raumtemperatur von 20 Grad. Für Verkehrsflächen, Technik- und Lagerräume in städtischen Gebäuden gelten zehn bis 15 Grad.
Für die Waschbecken in Sanitäranlagen wird es auch weiterhin keine Warmwasserbereitung mehr geben. Die Stadt reduziert außerdem die Anzahl von Druckern und Elektrogeräten in der Verwaltung. Der Einsatz von Heizlüftern und privaten Elektrogeräten ist nach wie vor verboten. Es bleibt dabei, dass die Landeshauptstadt die Raumkühlung in städtischen Verwaltungsgebäuden während der warmen Monate beschränkt – es gilt eine zulässige Höchsttemperatur von 26 Grad.
Quelle: Pressemitteilung Landeshauptstadt Hannover