Ursachen für hohe Mieten bei Neubauwohnungen gibt es viele. Neben teuren Grundstückskosten, hohen Anforderungen für Wärmedämmung sind auch Parkplatzkosten ein Preistreiber. Bisher gilt in der Niedersächsischen Bauordnung eine Richtzahl von mindestens einem Stellplatz pro neugebaute Wohnung. Um dieses zu erreichen, wurden oftmals Tiefgaragen gebaut, die schnell mehr als 20.000 Euro pro Parkplatz kosten. Bisher wurde der Stellplatzschlüssel manchmal auf 0,7 verringert, wenn der Neubau dicht an einer der Stadtbahnstationen stand.
Der Bauausschuss hat folgende Satzung entschieden:
Die bestehende Stellplatzsatzung für Neubauten im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover wurde gestern (15.01.2020) im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen – kurz Bauausschuss genannt – nun nach unten korrigiert. Der Bauausschuss des Rates hat eine Änderung vereinbart, dieses mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und AfD. Die CDU enthielt sich bei der Abstimmung.
- Zone A 0,5 Stellplätze = Innenstadt
- Zone B 0,6 Stellplätze = verdichtete Stadtteile
- Zone C 0,8 Stellplätze = dritter Ring
Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Zahlen noch unterschritten werden, wenn:
- Ein überdurchschnittlich gutes ÖPNV-Angebot vorhanden ist
- Carsharing im Gebäude oder in fußläufiger Entfernung vorhanden ist oder neugeschaffen und vertraglich gesichert wird
- Eine überdurchschnittliche Anbindung an das Radwegenetz sowie eine abgeschlossene oder überdachte Fahrradabstellanlage im oder am Gebäude vorhanden ist
- Ein Mobilitätskonzept (mit plausible Maßnahmen zur Ermöglichung einer reduzierten KfZ-Bestandes und des damit verbundenen Flächenbedarfs)
Dieser Satzung muss jetzt der Rat der Landeshauptstadt Hannover zustimmen, die Mehrheit dafür gilt als sicher.