Das heißt, die Stadt verfolgte mit der Ausschreibung des Objekts für Baugruppen und der befristeten Anhand Gabe die Intention, gemeinschaftliche Wohnformen zu fördern. In dem Entwurf des Gewinnerbüros sind aber Elemente der gemeinschaftlichen Nutzung nicht erkennbar. Allein das Vorhandensein einer Baugruppe ist kein hinreichender Anhaltspunkt, dass hier Modelle des gemeinschaftlichen Zusammenwohnens zum Tragen kommen sollen.
Überfall auf 63-Jährige in Linden-Nord
Zwei unbekannte Männer haben gestern Abend gegen 19:00 Uhr eine 63 Jahre alte Frau an der Röttgerstraße (Linden-Nord) überfallen und sind mit der Handtasche des Opfers geflüchtet. Die Polizei sucht Zeugen. Nach bisherigen Erkenntnissen war das Opfer zu Fuß an der Röttgerstraße unterwegs gewesen und befand sich auf einer Zuwegung zu einem zurückliegenden Mehrfamilienhauses, als … weiterlesen …