Generelle Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün weist darauf hin, dass nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) am 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit beginnt. Damit gilt eine generelle Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft.