Wohnraumzweckentfremdung: Politik entscheidet demnächst

Auch im Stadtbezirk Linden-Limmer wird Wohnraum zweckentfremdet. Ganze Häuser werden dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzogen, zum Beispiel durch Leerstand, Umwandlung in Ferien- oder Handwerkerwohnungen. Damit soll jetzt Schluss sein. Schon vor sechs Jahren gab es einen Antrag im Bezirksrat, die Stadtverwaltung möge dieser Fehlentwicklung entgegenwirken. Nun soll es bald damit losgehen.

Instrument der Verwaltung gegen Wohnraummangel

Anliegen der jetzt vom städtischen Baudezernat erarbeiteten Satzung ist es, bestehenden Wohnraum zu erhalten und Umnutzungen für andere Zwecke unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine dauerhafte Vermietung als Ferienwohnung, ein längerer Leerstand oder eine überwiegend gewerbliche Nutzung von Wohnungen untersagt werden. „Ein Instrument, mit dem die Verwaltung dem Mangel an Wohnraum in der Stadt entgegenwirken möchte“, so Stadtsprecherin Janine Herrmann.

Die Verwaltung habe in den vergangenen Jahren bereits einiges unternommen, um der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. „Trotz der Erfolge der Wohnungsbauoffensive 2016 und des Wohnkonzeptes 2025, die sich u.a. in der deutlichen Intensivierung des Wohnungsneubaus zeigen, wird die Nachfrage auch in Zukunft hoch bleiben, das zeigen empirische Daten. Die Zweckentfremdungssatzung ist deshalb die logische Konsequenz und ein wichtiger Baustein bei den Maßnahmen, dem Wohnungsmangel zu begegnen“, fasst Oberbürgermeister Belit Onay zusammen.

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Linden-Mitte

Anzeigepflicht für Vermieter von Ferien- bzw. Airbnb-Wohnungen

Die Verwaltung kann nach Beschluss der Satzung zukünftig von den Betreibern von Internetportalen für die Vermittlung von Ferienwohnraum Auskünfte verlangen und für die Vermietung eine Registrierungs- sowie eine Anzeigepflicht für jede Überlassung von Wohnraum einführen. „Oft ist es so, dass sich der hinter den jeweiligen Angeboten stehende Vermieter in der Praxis nur schwer ermitteln lässt“, sagt Stadtbaurat Thomas Vielhaber. „Deshalb wurde die Auskunftspflicht eingeführt, damit wir im Einzelfall besser nachprüfen können, ob die jeweilige Nutzung zulässig ist.“

In der Satzung ist auch genau geregelt, was als Wohnraum definiert wird. Es sind sämtliche Räume, die tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und dazu bestimmt sind. Dazu zählen auch Werk- und Dienstwohnungen sowie Wohnheime. Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liegt insbesondere bei gewerblicher oder beruflicher Nutzung von mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche, bei tage- oder wochenweiser weiser entgeltlicher Vermietung zur Fremdenbeherbergung oder als Monteurwohnung von mehr als zwölf Wochen im Kalenderjahr, sowie bei einem ununterbrochenen Leerstand von mehr als sechs Monaten vor.

Rechtskraft zum dritten Quartal und befristet auf fünf Jahre

Wenn der Bauausschuss auf seiner Sitzung am 7. Mai der Vorlage zugestimmt hat, müssen noch der Verwaltungsausschuss und der Rat entsprechend beschließen. „Die Satzung könnte dann im Laufe des dritten Quartals in Kraft treten und vorerst für fünf Jahre gelten“, so Stadtsprecherin Herrmann.

Bildnachweis: Wolfgang Becker, Carsten Tech

3 Gedanken zu „Wohnraumzweckentfremdung: Politik entscheidet demnächst“

  1. Ein Recht auf bezahlbares Wohnen sollte im Grundgesetz stehen.

    Was sich im Wohnungsmarkt tut stört langfristig den Gesellschaftsfrieden, wenn der „Normalverdiener“ nicht mehr 30% seines Einkommens aufwenden muss sondern 50%.

    Antworten
  2. Ich hoffe es wird auch mal gegen Luxusmodernisierungen vorgegangen, die die Miete hochtreiben. Stattdessen sollte es Maßnahmen geben gegen Vermieter, die nur von den Modernisierungen im Umfeld profitieren und die Miete anheben können, weil durch die Maßnahmen der anderen die Mieten (berechtigt) steigen. Am eigenen Objekt wurde aber seit Jahrzehnten nichts gemacht, nicht einmal veraltete Fenster ausgetauscht um Energie einzusparen. Beim Mietspiegel wird auch nur nach isolierten Fenstern gefragt. 40 Jahre alte Fenster fallen aber auch darunter.

    Mieter müssen besser geschützt werden!

    https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0680-2023F1

    Antworten
    • Ich stimme Nisa voll zu. In meiner alten Wohnung war pro Zimmer eine Steckdose – teils aus den 50 ziger Jahren. Das Bad immerhin Standard 80ziger, keine Dämmung an der Fassade, die Böden alte Holzdiele ungedämmt, die jedes Husten, schnarchen und Anderes der Nachbarn durchliessen. Keller feucht. Der Vermieter erhöhte aufgrund des Mietspiegels alle 3 Jahre 15%. Machte am Haus aus den 50 zigern seit Jahren Nix! Und das ist Gesetz? Die Wohnungnot machts möglich! Die Politik soll sich bitte bewusst machen, dass die hohen Mieten die Kaufkraft mindern. Da leidet irgendwann alles drunter.

      Antworten

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3 Gedanken zu „Wohnraumzweckentfremdung: Politik entscheidet demnächst“

  1. Ein Recht auf bezahlbares Wohnen sollte im Grundgesetz stehen.

    Was sich im Wohnungsmarkt tut stört langfristig den Gesellschaftsfrieden, wenn der „Normalverdiener“ nicht mehr 30% seines Einkommens aufwenden muss sondern 50%.

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  2. Ich hoffe es wird auch mal gegen Luxusmodernisierungen vorgegangen, die die Miete hochtreiben. Stattdessen sollte es Maßnahmen geben gegen Vermieter, die nur von den Modernisierungen im Umfeld profitieren und die Miete anheben können, weil durch die Maßnahmen der anderen die Mieten (berechtigt) steigen. Am eigenen Objekt wurde aber seit Jahrzehnten nichts gemacht, nicht einmal veraltete Fenster ausgetauscht um Energie einzusparen. Beim Mietspiegel wird auch nur nach isolierten Fenstern gefragt. 40 Jahre alte Fenster fallen aber auch darunter.

    Mieter müssen besser geschützt werden!

    https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0680-2023F1

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    • Ich stimme Nisa voll zu. In meiner alten Wohnung war pro Zimmer eine Steckdose – teils aus den 50 ziger Jahren. Das Bad immerhin Standard 80ziger, keine Dämmung an der Fassade, die Böden alte Holzdiele ungedämmt, die jedes Husten, schnarchen und Anderes der Nachbarn durchliessen. Keller feucht. Der Vermieter erhöhte aufgrund des Mietspiegels alle 3 Jahre 15%. Machte am Haus aus den 50 zigern seit Jahren Nix! Und das ist Gesetz? Die Wohnungnot machts möglich! Die Politik soll sich bitte bewusst machen, dass die hohen Mieten die Kaufkraft mindern. Da leidet irgendwann alles drunter.

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