Auch im Stadtbezirk Linden-Limmer wird Wohnraum zweckentfremdet. Ganze Häuser werden dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzogen, zum Beispiel durch Leerstand, Umwandlung in Ferien- oder Handwerkerwohnungen. Damit soll jetzt Schluss sein. Schon vor sechs Jahren gab es einen Antrag im Bezirksrat, die Stadtverwaltung möge dieser Fehlentwicklung entgegenwirken. Nun soll es bald damit losgehen.
Instrument der Verwaltung gegen Wohnraummangel
Anliegen der jetzt vom städtischen Baudezernat erarbeiteten Satzung ist es, bestehenden Wohnraum zu erhalten und Umnutzungen für andere Zwecke unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine dauerhafte Vermietung als Ferienwohnung, ein längerer Leerstand oder eine überwiegend gewerbliche Nutzung von Wohnungen untersagt werden. „Ein Instrument, mit dem die Verwaltung dem Mangel an Wohnraum in der Stadt entgegenwirken möchte“, so Stadtsprecherin Janine Herrmann.
Die Verwaltung habe in den vergangenen Jahren bereits einiges unternommen, um der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. „Trotz der Erfolge der Wohnungsbauoffensive 2016 und des Wohnkonzeptes 2025, die sich u.a. in der deutlichen Intensivierung des Wohnungsneubaus zeigen, wird die Nachfrage auch in Zukunft hoch bleiben, das zeigen empirische Daten. Die Zweckentfremdungssatzung ist deshalb die logische Konsequenz und ein wichtiger Baustein bei den Maßnahmen, dem Wohnungsmangel zu begegnen“, fasst Oberbürgermeister Belit Onay zusammen.
Anzeigepflicht für Vermieter von Ferien- bzw. Airbnb-Wohnungen
Die Verwaltung kann nach Beschluss der Satzung zukünftig von den Betreibern von Internetportalen für die Vermittlung von Ferienwohnraum Auskünfte verlangen und für die Vermietung eine Registrierungs- sowie eine Anzeigepflicht für jede Überlassung von Wohnraum einführen. „Oft ist es so, dass sich der hinter den jeweiligen Angeboten stehende Vermieter in der Praxis nur schwer ermitteln lässt“, sagt Stadtbaurat Thomas Vielhaber. „Deshalb wurde die Auskunftspflicht eingeführt, damit wir im Einzelfall besser nachprüfen können, ob die jeweilige Nutzung zulässig ist.“
In der Satzung ist auch genau geregelt, was als Wohnraum definiert wird. Es sind sämtliche Räume, die tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und dazu bestimmt sind. Dazu zählen auch Werk- und Dienstwohnungen sowie Wohnheime. Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liegt insbesondere bei gewerblicher oder beruflicher Nutzung von mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche, bei tage- oder wochenweiser weiser entgeltlicher Vermietung zur Fremdenbeherbergung oder als Monteurwohnung von mehr als zwölf Wochen im Kalenderjahr, sowie bei einem ununterbrochenen Leerstand von mehr als sechs Monaten vor.
Rechtskraft zum dritten Quartal und befristet auf fünf Jahre
Wenn der Bauausschuss auf seiner Sitzung am 7. Mai der Vorlage zugestimmt hat, müssen noch der Verwaltungsausschuss und der Rat entsprechend beschließen. „Die Satzung könnte dann im Laufe des dritten Quartals in Kraft treten und vorerst für fünf Jahre gelten“, so Stadtsprecherin Herrmann.