Wiederaufnahme der Entgeltpflicht in Kindertageseinrichtungen

Rathaus Hannover
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Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich beschlossen, dass die Entgeltpflicht für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen sukzessive wiederaufgenommen wird.
Ab dem 1. Juni 2020 sind die Beiträge für die Betreuung in Kindertagespflege wieder zu entrichten. Der Regelbetrieb von Tagespflegepersonen und in Großtagespflegestellen konnte bereits am 11. Mai 2020 wiederaufgenommen werden, die bis dahin geltende Verordnung wurde aufgehoben.

Für die Betreuung in den Notgruppen der Kindertagesstätten gilt ab dem 15. Juni 2020 folgendes:

  • Bei Betreuung im vollen vertraglich vereinbarten Umfang wird das festgesetzte Entgelt gemäß Entgeltregelung entrichtet.
  • Wird die Betreuung nicht im vollen Umfang, aber mindestens zur Hälfte in Anspruch genommen, sind 50 Prozent des festgesetzten Entgeltes zu zahlen.
  • Erfolgt die Betreuung nicht mindestens zur Hälfte, wird weiterhin auf die Zahlung des Entgeltes verzichtet.

Sowohl für die Kindertagespflege als auch für die Kindertagesstätten gilt: Ist die Betreuung in der Kindertagespflege oder in der Kindertagesstätte bei Schließung aufgrund behördlicher Verfügung oder gesetzlicher Regelung nicht möglich, sind keine Kostenbeiträge und Entgelte zu entrichten.
Mit dem schrittweisen Wiedereinsetzen der Entgeltpflicht bei den Kindertagesstätten bleiben alle diejenigen weiterhin entgeltfrei, deren Notbetreuungszeit nicht mindestens die Hälfte des vertraglich vereinbarten Regelbetreuungsumfangs erreicht. Auch wenn in der Notgruppe bis zu 99 Prozent der regulären Betreuungszeit erreicht werden, wird nur die Hälfte des festgelegten Entgeltes erhoben. Die volle vertraglich vereinbarte Betreuungszeit wird aktuell nur von sehr wenigen Familien in Anspruch genommen.

Hintergrund
Mit fachaufsichtlicher Weisung vom 13. März 2020 hatte das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Gesundheitsämter angewiesen, unter anderem den Betrieb von sämtlichen Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der Kindertagespflege vom 16. März bis einschließlich 18. April 2020 zu untersagen.

Gemäß der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 wurde der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten sowie nach § 43 Abs. 1 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs erlaubnispflichtiger Kindertagespflege dann weiter bis zum 6. Mai 2020 untersagt. Ausgenommen war – wie bislang – die Notbetreuung in kleinen Gruppen.

Mit Beschluss vom 30. März hat die Stadt vor diesem Hintergrund mit Wirkung für die Monate April und Mai 2020 auf die Erhebung von Entgelten und Essengeld verzichtet.

Die oben genannte Verordnung wurde von Seiten des Landes Niedersachsen zwischenzeitlich erneut modifiziert – unter anderem mit einer deutlichen Ausweitung der Notbetreuung. Eine weitere Öffnung der Notbetreuung wurde seitens des Landes in Kürze in Aussicht gestellt.

So besteht seit dem 11. Mai 2020 für Kita-Träger die Möglichkeit, die Kapazitäten auf bis zu 13 Kinder im Ü3-Bereich (halbe Gruppenstärke) zu erhöhen. In Notgruppen mit überwiegend Krippenkindern können bis zu acht Kinder betreut werden, in Hortgruppen bis zu zehn (ebenfalls halbe Gruppenstärke).

Damit kann im Stadtgebiet die Kapazität der Notbetreuung in Kindertagesstätten auf etwa 50 Prozent der im Regelbetrieb betreuten Kinder ausgebaut werden. Dieses Ziel wird im Sinne eines sukzessiven Ausbaus und mit Blick auf den steigenden Bedarf der Familien von Seiten der Landeshauptstadt Hannover in Zusammenarbeit mit den Freien Trägern offensiv verfolgt.

Quelle: Landeshauptstadt Hannover

Bildnachweis: Achim Brandau