
Kürzlich hat die NDR-Redakteurin Heike Schieder über Punkt-Linden im Stadtbezirk Linden-Limmer nach Betroffenen gesucht, die Erfahrungen mit Airbnb statt Wohnraum gemacht haben. Daraus ist eine 45-minütige Reportage entstanden, die in Kürze ausgestrahlt wird.
NDR Story – Rollkoffer statt Nachbarn
Wie AirBnB & Co. Mieter verdrängen
📅 Montag, 1. Dezember 2025 | 🕙 22:00–22:45 Uhr | 📺 NDR Fernsehen
Rollkoffer auf den Bürgersteigen statt vertrauter Gesichter im Treppenhaus – in vielen Städten verändert Kurzzeitvermietung das Gesicht ganzer Viertel. Auch in Hannover-Linden spüren die Menschen die Folgen. Sedi musste wegziehen, weil sie keine Wohnung mehr fand. Dabei stehen viele Wohnungen leer – oder sind nur noch über Airbnb und Booking.com buchbar.
Wie stark Plattformen wie Airbnb den Mietmarkt beeinflussen, zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung: Jede zusätzliche Airbnb-Wohnung lässt die Mieten im Umfeld steigen. Yola erlebt es hautnah – ihre Wohnung wird nach einer Kündigung plötzlich online angeboten. Und Frauke und Riccardo kämpfen seit Jahren mit dem Lärm aus einem Nachbarhaus, das zur Ferienunterkunft umfunktioniert wurde.
Die Politik reagiert: Eine neue EU-Regelung soll Plattformen ab 2026 verpflichten, Vermietungsdaten offenzulegen. Doch schon jetzt gibt es Zweifel, ob die Maßnahmen ausreichen. Städte wie Hamburg und Berlin versuchen seit Jahren, mit Zweckentfremdungsverboten gegenzusteuern – Hannover zieht erst jetzt nach.
Die NDR-Story fragt: Was bringen diese Regeln wirklich? Können sie den Wohnungsmarkt entlasten – oder bleibt das Problem bestehen, dass Nachbarn gehen und Tourist:innen kommen?
Das alles is kompletter Unfug.
Natürlich darf ich Zimmer zur Verfügung stellen.
Du darfst ein Zimmer zur Verfügung stellen, wenn du die Bedingungen unter § 3 (2) der Zweckentfremdungssatzung erfüllst. Du darfst kein Zimmer zur Verfügung stellen, wenn bei dir die Einschränkungen gemäß § 3 (1) vorliegen. Im Zweifel kannst du einen Genehmigungsantrag stellen.
Bei einer angemieteten Wohnung auch nur mit Zustimmung des Vermieters.
Es soll auch Vermieter geben die etwas von der Zusatzmiete abhaben wollen.
Verpflichtende Gewerbemeldungen, die besteuert werden müssen. Höhe der Steuer richtet sich nach lokaler Mietkapazität. Insofern muss darüber dine Regulierung erfolgen. Anders geht es nicht. Die Plattformbetreiber unterliegen einer Auskunftspflicht gegenüber Behörden und sollten belangt werden wenn diese verweigert wird.
Die Plattformbetreiber sind fein raus, weil die von den Vermietern eine Bestätigung verlangen, dass diese dazu rechtlich befugt sind. Die Vermieter gehen wiederum das Risiko ein, bestraft zu werden, weil ein monatlicher Überschuss von >1.000 Euro gegenüber einer regulären Vermietung lockt. Der Bayerische Rundfunk hat über das Unwesen bereits mehrmals berichtet; z.B. am 31.07.2025 in „Quer“ über die Machenschaften in Bamberg.
Welche Maßnahmen wären möglich, diese Form der Vermietung zu verringern?
Vielleicht sollten die Seitenbetreiber dazu verpflichtet werden, jeden neuen Inserent zu melden, damit an anderer Stelle geprüft werden kann, ob Wohnraum zweckentfremdet wird und die Zusatzeinnahmen auch versteuert werden.
Die Einrichtung einer Melde-App für Nachbarn die unter der dauerhaften Kurzzeitmiete leiden, wäre auch noch eine Option.
Für Mieter die ihre Wohnung für eine befristete Zeit untervermieten möchten können andere Möglichkeiten eingerichtet werden, die auch Versicherungen gegen unsachgemäßen Gebrauch mit einschließen.