FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin in Bussen und Bahnen

uestra-logo-2017Für die Fahrgäste in den Bussen und Bahnen der hannoverschen Verkehrsunternehmen ÜSTRA und regiobus gilt gemäß der niedersächsischen Corona-Verordnung vom 26. Mai 2022 weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

In sämtlichen Bussen und Bahnen gilt eine generelle Tragepflicht von FFP2-Masken (KN95/N95) für alle Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr haben mindestens eine medizinische Maske zu tragen.

Ausgenommen von der o. g. Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht. Letztere sollten ein entsprechendes Attest mit sich führen, welches sie auf Verlangen des Prüfpersonals vorzeigen.

Auch für das GVH-Kundenzentrum in der Karmarschstraße 30/32 gilt die generelle Tragepflicht von FFP2-Masken (KN95/N95) für alle Personen ab 14 Jahren.

An Haltestellen und in unterirdischen Stationen entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske. Über Ansagen und Infodisplays wird über die angepassten Regelungen informiert.

Bildnachweis: Üstra