Ab dem 22. Juni 2020 können Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen wieder öffnen und allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten. Die Notbetreuung läuft zu diesem Datum aus, es wird auf einen eingeschränkten Betrieb der Kindertageseinrichtungen umgestellt.
Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben. Über diesen Grundsatz haben sich das Niedersächsische Kultusministerium, die Träger und die Kommunalen Spitzenverbände ausgetauscht und verständigt. Die Änderungen werden in der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ zum 22. Juni festgeschrieben.
Im Grundsatz ist im eingeschränkten Betrieb Betreuung im Umfang von vor der coronabedingten Einrichtungsschließung möglich. Die Kinder können in ihre regulären Kita-Gruppen zurückkehren und betreut werden. Auch freie Plätze können mit neuen Kindern belegt werden. Beschränkungen im konkreten Angebot der jeweiligen Einrichtung sind aber möglich, da die Personalressourcen in den Kindertageseinrichtungen infolge der Ausbreitung des Coronavirus nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel bleibt daher weiterhin vorübergehend ausgesetzt. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Hygienepläne einhalten zu können, sind offene Gruppenkonzepte sowie die Durchmischung von Gruppen nicht zulässig.
Flexibilität beim Personaleinsatz erhalten die Träger, sollten nicht ausreichend Fach- und Betreuungskräfte verfügbar sein: Einmalig je Gruppe kann vorübergehend anstelle einer Fachkraft eine andere geeignete Person mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten betraut werden, sofern mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft in der Gruppe zeitgleich tätig ist. Möglicher Personalmangel kann so aufgefangen werden.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne
„Ich bin sehr froh, dass wir zeitnah einen großen Schritt nach vorne machen können bei der Kinderbetreuung. Viele Eltern sind derzeit stark unter Druck, Familie und Arbeit zu organisieren. Mit dem eingeschränkten Betrieb können wir an dieser Stelle spürbar entlasten. Die Kinder können wieder regelmäßig mit ihren Kita-Freundinnen und -Freunden spielen und ihre Erzieherinnen und Erzieher sehen. Gerade die Vorschulkinder werden noch ausreichend Zeit bekommen, sich auf den wichtigen Wechsel zur Schule vorzubereiten und sich aus ihrer Kita zu verabschieden.
Das sind gute Perspektiven, die sich daraus ergeben, dass sich das Infektionsgeschehen insgesamt auf einem niedrigen Niveau stabilisiert hat. Gleichzeitig ist das Coronavirus noch aktiv und die Träger müssen ihre Risikogruppen schützen. Wir stehen in der Verantwortung, die Gesundheit der Fachkräfte in den Kitas zu schützen. Die Fachkräfte leisten im Allgemeinen und insbesondere in der jetzigen Lage eine ganz hervorragende Arbeit, für die ich mich im Namen der Landesregierung sehr herzlich bedanke. Das bedeutet aber, dass die Einrichtungen nicht auf Volllast fahren können wie vor der Corona-Pandemie. Auch dieser Tatsache wird in unserem gemeinsamen Konzept des eingeschränkten Betriebs Rechnung getragen.“
Bis zum 22. Juni 2020 haben die örtlichen Träger nun Vorlauf, um notwendige Vorbereitungen des eingeschränkten Betriebs vorzunehmen. Diesem ausdrücklichen Wunsch der Kommunen ist das Niedersächsische Kultusministerium nachgekommen, um einen funktionierenden Betrieb abzusichern.