Brandgefährlich – Grillverbot in Parks und Grünanlagen

Boden mit trockenem Gras
Böden sind knochentrocken

In einer Pressemitteilung teilt die Landeshauptstadt Hannover mit, dass aufgrund der anhaltenden Trockenheit in Parks und Grünanlagen das Grillen momentan verboten ist. Das Verbot gelte, solange keine grundlegende Änderung der Wetterlage eintrete. Momentan sei einfach das Risiko von durch Grillen entzündete Flächenbränden in den Grünanlagen zu groß.

Das Verbot stützt sich auf Paragraf 11 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover, die bei Verstößen gegen das Verbot einen Bußgeldrahmen von bis zu 5000 € vorsieht. Allerdings betont Dennis Dix, Pressesprecher der Stadtverwaltung, dass man primär auf Aufklärung und Sensibilisierung setze. Es sei nicht vorrangiges Ziel, bei Verstößen Bußgelder einzutreiben. Die Einhaltung des Verbotes soll durch den Ordnungsdienst der Stadt überwacht werden.

Vor allem appelliert die Stadt dringend an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bittet um besondere Umsicht. So wird auch darauf hingewiesen, dass bei der herrschender Trockenheit das Wegwerfen von Zigarettenstummeln leicht zu Bränden führen kann. Nicht erlaubt ist das ohnehin.

Die Stadt hat angekündigt, zu informieren, sobald das Grillverbot wieder aufgehoben werden kann. Übrigens: Das Grillen auf Spielplätzen, Friedhöfen, in Wäldern sowie in Gartendenkmalen wie dem Maschpark, dem Großen Garten und dem Berggarten sowie in Landschaftsschutzgebieten ist grundsätzlich immer untersagt.