Ziel des Jugendparlaments ist es, eine größere politische Jugendbeteiligung in Hannover zu erreichen. Es richtet sich an alle Jugendlichen in Hannover zwischen 12 und 22 Jahren. Gewählt werden können ebenfalls Jugendliche zwischen 12 und 22 Jahren mit einem Hauptwohnsitz in Hannover. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass sich zwei Drittel der jungen Menschen zwischen 16 und 30 Jahren für politische Themen interessieren. Allerdings ist ihr Vertrauen in die Politik sehr gering. Nur etwa 20 % glauben, dass persönliches Engagement wirklich etwas verändert.

Rund 40 % denken sogar, dass sich gesellschaftliche Verhältnisse ohnehin nicht verändern lassen. Hier zeigt sich also die Wichtigkeit von Angeboten für politisches Engagement wie beispielsweise das Jugendparlament. Junge Menschen glauben vielmehr, dass sie vor Ort mehr bewegen können als auf Bundes- oder EU-Ebene. Daher ist es wichtig, jungen Menschen auf Augenhöhe zu begegnen. Das heißt in der Praxis aber auch, Beteiligungsformate zu schaffen, in denen sie echte Rechte und Mitbestimmung besitzen.
Wie soll das Jugendparlament arbeiten?
Hier soll das Jugendparlament ansetzen: Es soll ein Parlament mit echter politischer Beteiligung sein, das über eigene Rechte verfügt und nicht nur als beratendes Gremium fungiert. Die Idee ist, dass das Jugendparlament alle zwei Jahre gewählt wird. Der Entwurf der Satzung ist fertig, wird aber noch in den Ausschüssen der Stadt Hannover beraten. Das hindert eine Initiativgruppe für das Jugendparlament jedoch nicht daran, mit den Vorbereitungen zu beginnen.
Bemerkenswert sind die Kompetenzen des Jugendparlaments, die sich aus der aktuellen Satzung wie folgt ergeben: Das Jugendparlament benennt ein Mitglied und eine Vertretung für den Jugendhilfeausschuss, in dem es als beratendes Mitglied teilnimmt. Neben Ratsmitgliedern sind im Jugendhilfeausschuss auch Expert*innen von außerhalb vertreten. Beraten werden Problemlagen, die Bereiche der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe betreffen. Dazu gehören beispielsweise die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen und die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit.
Hier kann das Jugendparlament zwei beratende Mitglieder in den Ausschuss entsenden. Dort haben sie sogar Rede- und Antragsrecht, allerdings kein Stimmrecht. Der Jugendhilfeausschuss ist also der Ausschuss, der besonders in die Lebensbereiche junger Menschen wirkt und in dem diese ihre eigenen Perspektiven sichtbar machen können. Gerade wird noch diskutiert, ob die Mitglieder des Jugendparlaments hier ein Stimmrecht erhalten sollen.
Weitere Funktionen des JuPa
Darüber hinaus kann das Jugendparlament für alle anderen Ausschüsse jeweils zwei Mitglieder benennen, die dann als beratende Mitglieder entsandt werden. Sie können auch Rechte gegenüber dem Rat aktivieren. Konkret können sie Stellungnahmen abgeben, Empfehlungen einbringen und über die Dezernate Anfragen an die/den Oberbürgermeister*in stellen. Ein Anspruch auf Anhörung und Information ist ebenfalls festgeschrieben. Das Jugendparlament Hannover hat also starke Mitwirkungsrechte: Teilnahme an vielen Ausschüssen, Rede- und Antragsrecht, Möglichkeit zur Stellungnahme sowie Anfragen an den Rat. Hinzu kommen Budgetmittel und organisatorische Eigenständigkeit.
Das Jugendparlament bietet also auch jungen Lindener*innen echte Chancen, ihre Erfahrungen und Perspektiven aus den Jugend- und Kulturzentren einzubringen und so ganz konkret Einfluss auf ihren Stadtteil und die Stadt Hannover zu nehmen.
Quellen:
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/gennow-junges-engagement-fuer-sozialen-wandel
https://jugendparlament-hannover.de
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebdd.nsf/D25198DF8D8CE4F8C1258CA800433065/$FILE/1353-2025_Anlage1.pdf