Das heißt, die Stadt verfolgte mit der Ausschreibung des Objekts für Baugruppen und der befristeten Anhand Gabe die Intention, gemeinschaftliche Wohnformen zu fördern. In dem Entwurf des Gewinnerbüros sind aber Elemente der gemeinschaftlichen Nutzung nicht erkennbar. Allein das Vorhandensein einer Baugruppe ist kein hinreichender Anhaltspunkt, dass hier Modelle des gemeinschaftlichen Zusammenwohnens zum Tragen kommen sollen.
Aufruf zur öffentlichen Ideensuche für ein angemessenes Gedenken an das Frauen-KZ Limmer
Da die bevorstehenden Planungen in Bezug auf den ersten Bebauungsplan für das frühere Conti-Gelände auch den Bereich des ehemaligen KZ-Geländes tangieren, halten wir es jetzt für erforderlich, mit dem öffentlichen Dialog über die Art und Form eines würdigen und angemessenen Gedenkens zu beginnen und rechtzeitig vor den Beratungen des Bebauungsplans Ergebnisse präsentieren zu können. Rainer-Jörg … weiterlesen …