In Zeiten von Corona muss man sich einschränken, das ist richtig. Aber es sollte auch alles mit gesundem Menschenverstand erfolgen. Ein Umzug ist auch ein großer Einschnitt im Leben, verstehen alle. Angenommen, ein Lindener Butjer muss auch noch in dieser Lage das geliebte Linden aus gesundheitlichen Gründen verlassen, ist das doppelt hart.
Wenn dann noch unverständliche Verhaltensregeln dazu kommen, lösen echte Lindener das wie in alten Zeiten: auf eigene Art.
Die Regelung in Niedersachsen:
Bei uns steht zum Monatswechsel ein Umzug an – wie viele Personen dürfen mir helfen?
Umzüge sollten, wenn möglich, mit einer professionellen Umzugsfirma unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Mitarbeitern durchgeführt werden. Bei einem unbedingt notwendigen Umzug, der nicht mit einem Unternehmen stattfinden kann, sollte vor allem auf die Mitglieder des gemeinsamen Hausstands gesetzt werden, da höchstens eine externe Privatperson mithelfen darf. Auch dann ist bei allen Verrichtungen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
siehe:
Als Familie oder Wohngemeinschaft ist ein Umzug vielleicht kein Problem, hier gestaltet sich die Sache aber etwas anders: der Bewohner selber ist gesundheitlich nicht mehr in der Lage, überhaupt mitzuhelfen. Den Umzug hat also der Sohn organisiert. Das wäre dann wohl die besagte externe Person, weil man bekanntlich nicht bis in alle Ewigkeit bei Papa wohnt. Eigentlich soweit alles richtig gemacht, denn: wir wollen doch die Risikogruppen schützen. Wenn jetzt aber noch die Frau und zwei befreundete Helfer dazukommen, ist der Umzug illegal!
Ein Anruf bei der Corona Hotline brachte nur die lapidare Auskunft, man könne doch eine Firma beauftragen oder müsse eben mit einem Bußgeld rechnen. Von Hilfestellung keine Spur.
Rätselhaft ist auch, wie man beim Tragen schwerer Einrichtungsgegenstände, zum Beispiel eine Waschmaschine, den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten soll. Private Waschmaschinen in so großen Dimensionen, dass man beim Tragen den gebotenen Mindestabstand einhalten kann, hat wohl niemand.
Geregelt wurde das Problem dann, wie man das in Linden eben tut: mit dem schon besagten gesunden Menschenverstand, wie das auch bei manch anderer Regel oft nötig ist. Die nötigen Vorsichtsmaßnahmen wurden natürlich trotzdem beachtet. Im betreuten Wohnen ist ein Nasen- und Mundschutz selbstverständlich Pflicht. Zum Glück kam die Polizei nicht vorbei und auch die Lindener Nachbarn hatten Verständnis für die Situation. Wer das nicht in Ordnung findet, der werfe den ersten Stein. Aber dafür verraten wir ihm dann auch nicht, wo eine günstige Wohnung in Linden frei geworden ist!