Beitragspflicht zu Corona-Zeiten – weiterzahlen oder nicht?

BeitragDerzeit gibt es quasi kaum eine Möglichkeit, seinen gewohnten Freizeitaktivitäten nachzugehen. Wer beispielsweise regelmäßig ein Fitnessstudio aufgesucht hat, muss sich mit den teilweise angebotenen Online-Fitnesskursen zufrieden geben oder joggen gehen. Davon sind Mitglieder von Vereinen und Sportstudios derzeit gleichermaßen betroffen. Wie sieht es denn nun aus, mit meinen monatlichen Beiträgen im Verein meiner Wahl oder in meinem Fitnessstudio? Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen steht erst einmal fest, dass durch einen vorübergehenden Ausfall kein Sonderkündigungsrecht von Mitgliedschaften in Fitnessstudios besteht. Die Beiträge müssten also weiter bezahlt werden. Dennoch hat der Verbraucher das Recht, bei nicht erbrachten Leistungen auch seine Zahlungen auszusetzen. Momentan ist das aber ein zweischneidiges Schwert.

Die Kosten bleiben

Da die Studios nun alle schließen mussten, haben sie ohnehin weniger Einnahmen als gewöhnlich. Die laufenden Kosten verringern sich aber kaum. Man denke an Miete, Energiekosten, Löhne der Angestellten, so diese nicht in Kurzarbeit gehen, Versicherungen und so weiter … Wenn jetzt auch noch die Mitgliedsbeiträge ausbleiben, stehen viele Anbieter vor dem Aus. So manches Fitnessstudio bietet seinen Mitgliedern nun an, nach der Schließung die Dauer der ausgesetzten Zeit kostenfrei an die jeweilige Vertragszeit anzuhängen. Aber was dann? Es würde eine Zeit folgen, in dem alle bisherigen Besucher trainieren; der Betrieb würde wieder wie gewohnt laufen … aber ohne Einnahmen. Denn dafür bräuchte es entsprechend viele Neuverträge, die, realistisch betrachtet, sicher nicht im notwendigen Maße zustande kommen werden. Und schon wären die Betreiber in der gleichen Situation: die Gelder gehen aus. Wirkliche Solidarität und Herz würde beweisen, wer nun seinen Beitrag weiter zahlt (wenn man wirtschaftlich dazu in der Lage ist, versteht sich) und auf die kostenfreie Trainingszeit am Ende des Vertrages ausdrücklich verzichtet.

Vereinsbeiträge weiter bezahlen?

Bei Vereinen sieht die Lage wiederum etwas anders aus. Da Vereine nicht gewinnorientiert arbeiten und aus einem Zusammenschluss von Mitgliedern bestehen, die gewisse Rechte als auch Pflichten haben, müssen dort die Mitgliedsbeiträge weiter bezahlt werden, auch wenn keine Veranstaltungen stattfinden.

Bei anderen Anbietern von Freizeitaktivitäten, wie zum Beispiel bei kulturellen Veranstaltungen, Theater, Musikkonzerte etc. verhält es sich dagegen ähnlich wie in den Fitnessstudios. Wo kein Publikum ist, da sind auch keine Einnahmen. Natürlich kann ich mir die Karten für ausgefallene Veranstaltungen gutschreiben oder auszahlen lassen, doch auch da würde Solidarität helfen, indem man, wenn man denn kann, darauf verzichtet und nach dem aktuellen Shutdown neue Karten für neue Veranstaltungen kauft.