Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, die Zulassung des Bürgerradios Leinehertz in Hannover zu widerrufen und dessen finanzielle Förderung zum 1. April 2019 einzustellen. Ein entsprechender Bescheid wird der Veranstalterin zeitnah zugestellt.
Grund für diese Maßnahmen war der Wegfall bestimmter Zulassungsvoraussetzungen in § 5 Abs. 2 sowie in § 27 Abs. 1 NMedienG. Zudem entfiel die Förderungsfähigkeit der Veranstalterin aufgrund von fehlenden Nachweisen der zweckentsprechenden Mittelverwendung.Gerald Heere, stv. Vorsitzender der Versammlung erläutert:
„Die Versammlung hat sich diese harte Entscheidung nicht leicht gemacht. Leider war Radio Leinehertz aber anhaltend nicht in der Lage, die korrekte Verwendung öffentlicher Mittel vollständig nachzuweisen. Deshalb ist eine weitere Förderung nicht mehr zu verantworten,“
Leinehertz kann Kosten nicht nachweisen
Der Sender Leinehertz habe Ausgaben in den Jahren 2016 bis 2018 nicht vollständig nachweisen können. „Allein im Jahr 2017 sind 156 Ausgaben nicht belegt“, so Fischer. Insgesamt ginge es um eine Summe von rund 36.000 Euro. Das Bürgerradio Leinehertz erhält nach seinen Angaben jährlich eine Förderung von 281.300 Euro.
Nach Medienberichten hat Leinehertz heute als Konsequenz aus dem Lizenzentzug angekündigt, Insolvenz beantragen zu wollen.