Die Verlage wollen mit dem Leistungsschutzrecht unter anderem erreichen,dass kurze Textausschnitte (Snippets), wie sie vor allem in den Suchmaschinen angezeigt werden, geschützt sind. Bislang sind sie gemeinfrei, weil sie – mangels Schöpfungshöhe – nicht unter das Urheberrecht fallen. Dies gilt übrigens auch schon für die Überschrift der Presseartikel. Damit wird ein verlinken auf Presseartikel praktisch unmöglich gemacht. Es sei denn man schreibt nur mehr können sie "hier" lesen, was natürlich alles andere als Leserfreundlich ist.
Die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage befürchtet das ein Monopolrecht, das kleine Textausschnitte, kurze Wortfolgen wie einzelne Sätze oder Überschriften erfasst, unweigerlich den Umgang mit der Sprache an sich einschränken wird.
Wie sich das Leistungsschutzrecht auf die Berichterstattung hier auswirken wird ist absehbar. Es wird wohl nicht mehr möglich sein rechtssicher auf Artikel anderer Verleger zu verlinken sollte das besagte Leistungsschutzrecht wirklich von der Bunderregierung verabschiedet werden.
Weiterführende Informationen:
- http://leistungsschutzrecht.info (Hintergrund)
- http://www.stefan-niggemeier.de/blog/13633/luegen-fuers-leistungsschutzrecht-1/
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